Großvater in Klagenfurt wegen Missbrauchs seiner Enkelin verurteilt

(Symbolbild)
84-Jähriger bestritt alle Vorwürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 84 Jahre alter Mann ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Blutschande zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse warf dem Mann vor, vor 24 Jahren seine damals fünf Jahre alte Enkelin missbraucht zu haben. Der Mann bestritt alle Vorwürfe, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die heute 29-Jährige kann sich erst seit einigen Jahren an die Vorfälle erinnern und erstattete 2017 Anzeige. Sie höre sich immer noch stumm schreien, sagte sie bei der Video-Vernehmung durch Richter Dietmar Wassertheurer. Ihr Großvater habe sie im Schlafzimmer dazu gezwungen, zu beten, danach habe er sie missbraucht. Dabei habe er ihr mit der Hand den Mund zugehalten.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe der Frau kategorisch zurück, den Vorfall habe es nie gegeben. Allerdings hat es laut Frimmel-Hesse auch von den beiden Töchtern des 84-Jährigen Missbrauchsvorwürfe gegeben. Diese waren allerdings zu dem Zeitpunkt, wo sie der Justiz zur Kenntnis kamen, bereits verjährt und konnten daher nicht weiter verfolgt werden.

Der Schöffensenat bewertete die Aussage des Opfers als absolut glaubwürdig und sprach den Mann schuldig. Dieser legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch die Staatsanwältin berief gegen das Urteil.

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