"Griaß di" gehört niemandem

Ein Mann mit einem blauen T-Shirt mit der Aufschrift „griaß di“ und einer Mistgabel vor einer Holzwand.
Tiroler durfte T-Shirts mit Gruß nicht mehr verkaufen. Wirtschaftskammer erwirkte nun Streichung der Marke.

Als sich der Tiroler Philipp Reindl 2012 plötzlich mit Klagsdrohungen konfrontiert sah, war der Aufschrei groß. Ein Deutscher wollte dem Ötztaler untersagen, weiter T-Shirts mit dem Aufdruck „Griaß di“ zu verkaufen. Er hatte sich die beliebte Grußformel EU-weit als Wortmarke gesichert. Die Tiroler Wirtschaftskammer erwirkte jedoch die Streichung der Marke. Nachdem der Deutsche keinen Einspruch einlegte, ist das nun rechtskräftig, wie die TT berichtet.

Die Interessensvertretung hatte die Löschung der Marke beantragt und vom europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante Anfang Oktober 2013 in erster Instanz recht bekommen. Nunmehr sei die der Gegenseite zustehende zweimonatige Einspruchsfrist gegen die Entscheidung der ersten Instanz verstrichen, hieß es.

Gruß, keine Marke

Die Marke dürfe nun gewerblich von jedem wieder frei verwendet werden, erklärte der Abteilungsleiter für Innovation und Technologie in der Wirtschaftskammer, Gernot Bock. Es sei erkannt worden, dass "Griaß di" keine Kennzeichenwirkung habe. Es stelle einen Gruß und keine Marke dar. Eine Marke sei ein Kennzeichen für ein Produkt oder eine Dienstleistung und müsse so wahrgenommen werden.

Die Causa war im August 2012 hochgekocht, als Reindl mit dem Druck der Grußformel auf T-Shirts beinahe rechtliche Schwierigkeiten bekommen hätte. Er hatte die "Griaß di"-Leiberl im Internet auf einer Online-Plattform vertrieben. Allerdings ließ die deutsche Firma bereits im Jahr 2011 die zwei Wörter patentieren. Der "Erfinder" des "Griaß di"-T-Shirts kündigte darauf an, sich gegen das Verwendungsverbot der Grußformel zu wehren.

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