Graz: Polizist wegen Drohungen gegen Ehefrau verurteilt

Die Anklage ist fertig
Der Mann wurde zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Polizist ist am Montag im Grazer Straflandesgericht zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden. Er soll seine Ehefrau eineinhalb Jahre lang mit seiner Eifersucht gequält, sie permanent überwacht und sogar mit dem Tod bedroht haben. Der Beamte zeigte sich nur bedingt einsichtig: "Die Ehe war eigentlich harmonisch." Zur Strafe kam noch eine Weisung für eine Psychotherapie dazu.

Die Vorfälle waren in erster Linie durch die Eifersucht des Angeklagten begründet. Seine Frau hatte seiner Meinung nach immer wieder Kontakte zu anderen Männern. Eine Kur-Bekanntschaft schrieb ihr "300 bis 400 SMS im Monat", wie er empört dem Richter schildert. Der anrüchigste Text dabei war "Hi Bärli" und "100.000 Bussi". Das genügte dem Mann, um seine Frau mehrmals mit dem Umbringen zu bedrohen.

"Haben Sie etwas Bedrohliches gesagt?", wollte Richter Gerhard Leitgeb wissen. "Das hat sie vielleicht so empfunden", war sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Geständig war er nur in Bezug auf ein Telefonat, das aber aufgezeichnet wurde und somit belegbar war. Darin kündigte er an: "Ich geb' dir noch zwei Tage, wenn du dann nicht da bist, blas' ich dich um." Die Drohungen und die Suizidgefahr, die von dem Mann ausgingen, reichten aus, um den Polizisten in Haft zu nehmen.

Die Ehefrau kam als Zeugin und erklärte, sie wolle nur die Scheidung, sonst gar nichts. Ihren Mann im Gerichtssaal sehen wollte sie auch nicht, daher wurde er vor ihrer Aussage hinausgebracht. Verteidiger Hans Lehofer hatte seine eigene Sicht auf die Dinge: "Wer ist das Opfer? Die Ehe war so schlecht und recht wie jede Ehe nach 20 Jahren." Außerdem würde sein Mandant bei einer Scheidung "praktisch alles verlieren". "Er ist sowieso schon vernichtet, und er ist der, über den gelacht wird", sinnierte der Anwalt.

Der Richter verurteilte den Polizisten wegen versuchter Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einem Jahr Haft, wovon nur ein Monat unbedingt verhängt wurde. Diese Zeit hat er durch die U-Haft verbüßt, also konnte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Er bekam noch die Weisung mit, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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