Gewalt in der Familie: Rekordwert bei Wegweisungen

Gewalt in der Familie: Rekordwert bei Wegweisungen
Zahl der Beratungen steigt jedes Jahr aufs Neue, berichten Experten aus den Schutzzentren

„Wir haben vor allem die Tötungsdelikte konkret beobachtet und einen Anstieg bemerkt. Die Betretungsverbote, die wir von der Polizei erhalten, sind auch signifikant angestiegen“, sagt Maria Schwarz-Schlöglmann, Vorsitzende des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren.

Die Zahl der Wegweisungen erreichte vergangenes Jahr einen neuen Höchstwert. Insgesamt wurde gegen 8752 Personen ein solches für die eigene Wohnung und/oder die Schule des Kindes erteilt. „Die Wegweisungen sind seit Jahren, bis auf eine Ausnahme, stetig gestiegen“, sagt Schwarz-Schlöglmann. 1997 wurde das Gesetz eingeführt und seitdem sind österreichweit über 110.000 Betretungs verbote ausgesprochen worden.

Gewalt in der Familie: Rekordwert bei Wegweisungen

Redebereitschaft steigt

Auch die Zahl der Beratungen erreichte 2017 einen neuen Rekordwert: Insgesamt wurden österreichweit 18.860 Gespräche geführt. Im Jahr 2013 waren es noch 16.624 Beratungen. Das bedeutet eine Steigerung von 13,5 Prozent.

Laut Schwarz-Schlögl mann seien diese Zahlen jedoch nicht mit einem generellen Anstieg der Gewalt zu erklären. Vielmehr sei es auch auf das Verständnis, das sich ändern würde, zurückzuführen. „Das muss man differenziert betrachten. Man sieht, dass die Anzeige- oder Redebereitschaft steigt“, sagt sie. Über 90 Prozent der Opfer von Gewalttaten seien Frauen. „Und die Betroffenen wissen auch mehr und mehr, wo sie sich hinwenden können“, betont die Expertin.

Auf der anderen Seite stellt sie der Exekutive ein gutes Zeugnis aus, die das Betretungsverbot ausspricht. „Das Vorgehen der Polizei in solchen Fällen ist einfach intensiver geworden“, sagt Schwarz-Schlöglmann.

Falls Beamte ein Betretungsverbot aussprechen, gilt dieses für zwei Wochen. Innerhalb der ersten drei Tage muss ein Jurist diese Wegweisung bestätigen oder für nichtig erklären. Falls ein Betroffener ein längeres Betretungsverbot für richtig erachtet, muss am Bezirksgericht ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Kommentare