Gegenwind für Energiewende in Kärnten

Nur ein einziges Windrad dreht sich derzeit in Kärnten
Entschärfte Windkraftverordnung, aber Ökostrom-Förderungen liegen bis 2021 auf Eis.

Rückenwind sollten Kärntens Windkraftprojekte mit einer neuen Landesverordnung erhalten. Doch am Stillstand wird sich wenig ändern, denn die Ökostrom-Fördertöpfe sind für die kommenden fünf Jahre ausgeschöpft. Und ohne Geldspritze bleibt der Radbau unwirtschaftlich.

Kärnten verfügt, wie berichtet, nur über ein einziges Windrad, das sich gut "versteckt" am Plöckenpass dreht. Die eigenwillige Kärntner Windkraftverordnung, die aus dem Jahr 2012 stammt, verbietet den Bau von Anlagen, die im Umkreis von 40 Kilometern mit freiem Auge einsehbar sind. Weiters sind National- und Biosphärenparks, Landschaftsschutzgebiete und Gemeinden, die mehr als 100.000 Nächtigungen pro Jahr an Urlaubsgästen aufweisen, ausgeschlossen. Außerdem dürfen im Umkreis von 1,5 Kilometern eines bewohnten Gebäudes keinerlei Windräder errichtet werden.

Diese Verordnung wird nun gelockert und im Mai in Kraft treten. "Die Novelle wird im Einklang mit dem Naturschutz und den Bürgerinitiativen gestaltet sein, den Projektwerbern aber nicht mehr unnötige Prügel vor die Füße werfen", sagt Stefan Merkac, Energie-Experte im Büro von Umweltlandesrat Rolf Holub (Grüne). Inhaltliche Details könne er nicht nennen, da am Montag noch Gespräche mit anderen Abteilungen anstehen würden.

Mit der neuen Verordnung wäre der Energiemasterplan umsetzbar, der bis 2025 die Errichtung von 50 Windkraftanlagen und die Investition von 200 Millionen Euro vorsehe. Merkac: "Fünf Windkraftprojekte sind genehmigt, fünf weitere in der Warteschleife.

"Kein Antrag"

Allerdings pflegen Projektwerber die Windparks nur mit einer vertraglich zugesicherten Geldspritze – einer Förderung mittels festgelegter Einspeisetarife – aus dem Fördertopf der OeMAG, der Bundes-Abwicklungsstelle für Ökostrom, umzusetzen. "Bisher ist aus Kärnten kein einziger Antrag eingelangt", sagt Magnus Brunner, Vorstand der "OeMAG".

"Und für künftige Ansuchen muss ich leider sagen: unsere Töpfe sind leer, die Tarife wurden von den anderen Bundesländern bis zum Jahr 2021 ausgeschöpft. Folglich ist mit einet fünfjährigen Wartezeit zu rechnen." Einzige Hoffnung für Förderwerber sei eine für Herbst dieses Jahres geplante Novelle des Ökostromgesetzes, die die Wartezeit verkürzen könnte.

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