Gaskartusche explodiert: Drei Kinder schwer verletzt

Feuerwehrleute stehen nachts vor einem Haus und einem Feuerwehrfahrzeug in Rosenthal.
Folgenschweres Zündeln in der Weststeiermark. Verbrennungen zweiten Grades, keine Lebensgefahr.

Nach der Explosion einer Gaskartusche am Neujahrstag in der Weststeiermark, bei der drei Kinder im Alter von acht, neun und zehn Jahren schwer verletzt wurden, hat das Landeskriminalamt am Donnerstag die Ermittlungen fortgesetzt. Man geht davon aus, dass die Buben beim Spielen im Wald gezündelt und unvorsichtigerweise die volle Kartusche ins Feuer geworfen haben.

Lagerfeuer

Der Zwischenfall hatte sich gegen 17.00 Uhr in Rosental an der Kainach (Bezirk Voitsberg) ereignet, als die drei Buben - möglicherweise war auch ein vierter dabei - zum Spielen bei einem leer stehenden Jagdhaus unweit einer Siedlung trafen. Sie trugen Bretter und Gerümpel zusammen und machten am geschotterten Vorplatz eine Art Lagerfeuer. Dabei warfen sie verschiedene Gegenstände ins Feuer, u.a. auch eine volle Gaskartusche. Bei der Explosion der Gaskartusche erlitten alle drei Kinder Verbrennungen. Sie liefen noch selbst zurück in die einige hundert Meter entfernte Siedlung, wo sie von ihren Eltern erstversorgt wurden.

Mittels Hubschrauber und Notarztwagen erfolgte die Einlieferung ins LKH Graz. Dort teilte man am Donnerstag mit, dass die Buben Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht und an den Händen erlitten haben. Bei einem Patienten soll auch ein Trommelfell verletzt worden sein. Der Zustand der Kinder sei nicht akut lebensbedrohlich, sie würden aber noch einige Zeit in der Brandverletzteneinheit für Kinder und Jugendliche der Uniklinik für Kinder- und Jugendheilkunde in Behandlung bleiben, hieß es unter Berufung auf den behandelnden Oberarzt Klaus Pfurtscheller.

Eine Befragung der Kinder dürfte erst kommende Woche möglich sein, sagte Ermittler Günter Peterka. Unklar sei noch, wie sich die drei Zugang ins Jagdhaus verschafft haben und wie genau die verhängnisvolle Manipulation mit der Gaskartusche erfolgte. Auch die Eltern müssen noch einvernommen werden.

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