Für Sommerreifen drohen jetzt bis zu 5.000 Euro Strafe

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt empfindliche Strafen in Kauf.

Es ist also wieder diese Zeit im Jahr. Weite Teile Österreichs sind seit gestern Nacht mit einer Schneeschicht bedeckt. Beinahe im ganzen Land soll es im Laufe des Tages schneien.

Und damit ist es auch höchst an der Zeit, sein Auto auf Winterreifen umzurüsten. Die sogenannte Winterreifenpflicht gilt jedoch schon länger – nämlich seit 1. November.

Eine verschneite Terrasse mit Topfpflanzen und Gartenmöbeln.

Terassenblick heute morgen in Wien-Währing

Blick auf eine verschneite Stadtlandschaft mit einem Fluss und einer Brücke im Hintergrund.

Winterlicher Blick über die Copa Cagrana

Verschneite Wohnhäuser mit einem Spielplatz im Garten an einem Wintertag.

Noch wenig Schnee in Klagenfurt

Eine lila Gartenfigur mit orangefarbenem Schnabel ist mit Schnee bedeckt.

Winterwunderland in Bad Vöslau

Ein verschneiter Garten mit Häusern im Hintergrund an einem trüben Wintertag.

Mautern an der Donau

Eine rosa Chrysantheme und grüne Blätter sind mit Schnee bedeckt.

Ein letzter Herbstgruß aus Wien-Landstraße

Schnee bedeckt die Äste eines Baumes.

Richtig viel Schnee in Bad Vöslau

Schnee bedeckt eine Parkanlage mit Bäumen und geparkten Autos.

Angezuckerter Park in Mödling

Schneefall an einem Flussufer mit kahlen Bäumen und einer gelben Brücke im Hintergrund.

Wiener Copa Beach im Schnee

Ein kleiner Park mit Büschen und Bäumen ist mit einer dünnen Schneedecke bedeckt.

In Wiener Neustadt ist der Schnee schon wieder am Schmelzen

Wetter

Das Problem: Eine aktuelle Online-Umfrage des Automobilklubs ARBÖ zeigt, dass viele Autofahrer noch immer mit ihren Sommerreifen unterwegs sind. 42 Prozent der Befragten gaben vor zwei Wochen an, noch nicht umgerüstet zu haben.

Dabei nimmt jeder, der die Winterreifenpflicht ignoriert, empfindliche Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall, bei Gefährdung, Strafen von bis zu 5.000 Euro verhängen. 

Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten, gab der ARBÖ in einer Aussendung bekannt. Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. 

Auch Ganzjahresreifen möglich

Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen, sind laut ARBÖ einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S versehen sind. Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden.

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