Fünffache Mutter wegen 1,6 Millionen-Euro-Betrugs vor Gericht

Fünffache Mutter wegen 1,6 Millionen-Euro-Betrugs vor Gericht
Mit Tränen in den Augen bekannte sich die Salzburgerin zu den Vorwürfen der Anklage vollinhaltlich für schuldig.

Eine fünffache Mutter ist am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges in Höhe von 1,6 Millionen Euro und wegen Urkundenfälschung in Salzburg vor Gericht gestanden. Der tatsächliche Schaden beträgt laut Anklage rund 928.000 Euro. Die 48-Jährige soll mehr als zehn Opfern, darunter sieben Klöstern, mit Lügengeschichten teils hohe Darlehen herausgelockt haben. Sie zeigte sich geständig und wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren nicht rechtskräftig verurteilt.

Mit Tränen in den Augen bekannte sich die Salzburgerin zu den Vorwürfen der Anklage vollinhaltlich für schuldig. "Es tut mir alles furchtbar leid. Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen. Natürlich hat die Abhängigkeit zu meinem Noch-Ehemann mitgespielt", sagte die 48-Jährige zum Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht, Richter Christian Hochhauser. Sie habe zwar im Gefängnis lange nach dem Grund ihres Handels nachgedacht, "ich finde aber keine gute Erklärung, warum ich das gemacht habe". Dass sie von ihren Kindern getrennt sei, "ist jetzt sehr schwer für mich". Laut ihrem Verteidiger Kurt Jelinek liegen in dem Verfahren viele Milderungsgründe zugunsten der Frau vor.

Die Palette der Vorwürfe ist lang. Staatsanwältin Sabine Krünes benötigte für ihren Anklagevortrag eine knappe Stunde. Die einschlägig vorbestrafte verheiratete Angeklagte habe von Jänner 2014 bis April 2016 Privatpersonen, Firmen und Klöstern zur Herausgabe von Geldbeträgen und Darlehen vorgespiegelt, sie selbst oder ihr Mann sei sehr vermögend, ihr Mann sei allerdings schwer krank oder gar verstorben, sie könne deshalb auf das Geld noch nicht zugreifen.

Auf diese oder ähnliche Weise soll die Beschuldigte Ordensgemeinschaften, einen befreundeten Bauingenieur sowie Teppich- und Möbelhändler, Tischler und Elektriker hinters Licht geführt haben. Mit dem Geld hat sie laut Anklage einen luxuriösen Lebensstil finanziert. "Sie kaufte Teppiche im Gesamtwert von 280.000 Euro und hat sie nicht bezahlt", lautet ein Vorwurf von vielen, die Krünes alle aufzählte. Als die Darlehensgeber auf die Rückzahlung des geborgten Geldes pochten, habe die Beschuldigte sie unter falschem Vorwand vertröstet und dabei gekonnt auf die Mitleidsmasche gesetzt - für die Klosterbesuche habe sie ihr Kleinkind mitgenommen.

Darlehen von Schwesterorden

Die Salzburgerin war sehr ideenreich. Laut Anklage gaukelte sie dem befreundeten Ingenieur vor, sie sei eine Top-Psychologin und als Beraterin von Red Bull tätig. Der Mann gewährte ihr ein Darlehen von rund 260.600 Euro. Von einem Schwesternorden in Oberösterreich erhielt sie ein 162.000 Euro hohes Darlehen. Einige Ordensgemeinschaften gaben ihre Geldspenden. Zur Untermauerung ihrer "Lügengeschichten" soll die Angeklagte gefälschte Urkunden - beispielsweise gefälschte Vermögensnachweise oder Lebensversicherungen - vorgelegt haben. Teilweise handelte sie auch unter falschem Namen. Die Frau wurde am 13. Dezember 2016 in Deutschland festgenommen und aufgrund eines europäischen Haftbefehls am 10. Jänner 2017 nach Salzburg ausgeliefert.

Gegen den Ehemann der Angeklagten wurde zunächst ebenfalls ermittelt, das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Salzburg aber eingesellt. Dem Gericht liegt ein Schreiben der Frau vor, in dem sie ihren Mann, den sie 2010 über das Internet kennengelernt hatte, entlastete. Die 48-Jährige schilderte im Prozess, dass die Lebenskosten der Familie von den Darlehen der Klöster, die ihr Mann im Internet ausgesucht habe, bezahlt wurden. Er habe sie auch zu den Klöstern gefahren. "Er hat gesagt, eine Frau mit Kind kriegt leichter ein Geld als ein Ehepaar." Eingegangene Gelder habe ihr Mann auch zur Schuldenregulierung überwiesen, seine Firma sei in Insolvenz geraten, erklärte die Beschuldigte.

Nur der Chauffeur

Der pensionierte Ehemann entgegnete im Zeugenstand, er habe keinen Druck auf seine Frau ausgeübt, die Taten zu begehen. Er habe auch nicht Klöster im Internet ausgewählt, er sei nur der Chauffeur gewesen, "aus Sicherheitsgründen" für die mitfahrenden Kinder, damit sich ein Elternteil auf die Fahrt konzentrieren könne. Was die erhaltenen Darlehen betrifft, so habe ihm seine Frau erzählt, dass sie durch Schenkungen von einem Gönner, einem stadtbekannten Salzburger Milliardär, reich geworden sei. Die Fahrten zu den Klöstern hätten auch etwas mit diesem Gönner zu tun, habe ihm seine Frau erzählt.

"Meine Krankheiten sind auch Erfindungen meiner Frau", erklärte der Zeuge. Allerdings habe er unter mehrtägigen Gedächtnisausfällen gelitten, "das führe ich auf die Tabletten zurück, die mir meine Frau gegeben hat". Seit 2015 nehme er keine Medikamente mehr von seiner Frau an, und seitdem gebe es auch keine Ausfälle mehr. Der Zeuge schilderte auf Nachfragen der beisitzenden Richterin, er habe über eine Vollmacht für das Konto seiner Frau verfügt und auch Geld abgehoben. Er sei aber kläglich mit seinem Versuch gescheitert, Schulden abzubauen anstatt das Geld für Luxusausgaben zu verwenden. Bei Zahlungen habe er darauf Wert gelegt, nirgendwo als Käufer aufzuscheinen, weil er Schulden gehabt habe. In Deutschland sei seit heuer ein privates Insolvenzverfahren anhängig.

Gegen den Ehemann ermittelt derzeit die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, allerdings in einer anderen Causa.

Urteil im Sinne der Anklage

Das Urteil erfolgte im Sinne der Anklage. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben eine Erklärung dazu ab. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem das umfassende, reumütige Geständnis der 48-jährigen Frau, das wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Mildernd war weiters eine Schadenswiedergutmachung und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Beschuldigten aufgrund der psychosozialen familiären Konfliktsituation.

Als erschwerend sah das Gericht das Zusammentreffen von einem Verbrechen mit einem Vergehen, die Faktenhäufung, drei einschlägige Vorstrafen, das fünffache Übersteigen der Wertgrenze von 300.000 Euro, den raschen Rückfall, den langen Tatzeitraum sowie die Tatbegehung während eines Strafaufschubes und eines anhängigen Strafverfahrens.

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