Überforderte Frau streute Rattengift in den Kaffee ihres Mannes
(Symbolbild)
"Ich wollte nur, dass er ins Spital kommt. Damit ich mich erholen kann", gesteht die 67-Jährige vor Gericht. "So ein bissl Rattengift" streute sie ihrem Mann deshalb zwei Monate lang in den Kaffee: Laut Anklage kamen mehrere Hundert Gramm zusammen.
Mit Blutungen wurde der pflegebedürftige Steirer heuer im Frühjahr vier Mal in das Spital eingeliefert. Dort erholte sich der 77-Jährige immer wieder bis er daheim die nächste Dosis verabreicht bekam. "Was wäre gewesen, wenn er denn gleich zu Hause gestorben wäre?", hakt der Richter in Graz nach. Das wäre ihr gar nicht recht gewesen, beteuert die Angeklagte. "Aber er war immer so lästig, hat nur geschimpft. Und er hat immer Sex wollen." Sie habe sich nicht anders zu helfen gewusst. "Es war keine schöne Ehe. 15 Jahre lang ist er immer nur besoffen nach Hause gekommen."
Selbst dement
Mordversuch klagt der Staatsanwalt an, doch laut Psychiater ist die Frau nicht zurechnungsfähig. Sie sei nicht nur mit der Pflege überfordert gewesen, sondern leide wie ihr Mann auch selbst an Demenz. Dies sei mittlerweile mit Medikamenten gut eingestellt. "Dass wir überhaupt hier sitzen, ist ein Systemversagen", kritisiert die Verteidigerin. "Psychisch kranke Menschen werden allein gelassen."
Ihre Mandantin habe ihren Mann auch jedes Mal persönlich in das Krankenhaus gebracht. Das sei ein Beweis, dass sie keinesfalls seinen Tod wünschte. "Ich war verzweifelt und traurig", beteuert die 67-Jährige. Besonders schlimm sei die Situation geworden, als ihr Sohn eingezogen ist: Die Männer hätten dauernd gestritten.
Da die Frau nicht zurechnungsfähig ist, verlangt der Staatsanwalt bloß die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Doch die Steirerin macht einen klaren Eindruck vor Gericht. Ein Polizist schildert als Zeuge ebenfalls, dass sie bei der Einvernahme "komplett orientiert" gewirkt habe. Das sehen die Geschworenen offensichtlich ebenso: Sie sprechen die Steirerin wegen Mordversuches schuldig - fünf Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskrätig.
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