Frau starb nach OP: Stadt Dornbirn muss zahlen

OGH fällte ein folgenschweres Urteil
Urteil des OGH: Stadt muss heute 16-jährigem Sohn rückwirkend bis 2005 Unterhaltsentgangsrente zahlen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dieser Tage einem zwölf Jahre währenden Rechtsstreit wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Ende bereitet, der einer 35-jährigen Frau 2005 das Leben gekostet hat. Die Stadt Dornbirn muss dem heute 16-jährigen Sohn der Verstorbenen dem höchstgerichtlichen Urteil folgend rückwirkend Unterhaltsentgangsrente zahlen, berichteten die Vorarlberger Nachrichten.

Die Frau erlitt 2005 - der Sohn war damals zwei Jahre alt - nach einer Darmoperation am Stadtspital Dornbirn einen Herzstillstand und fiel ins Koma, aus dem sie nicht mehr erwachte und schließlich verstarb. Gutachten zufolge war dies die Folge einer schweren Sepsis. Bereits das erste Urteil des Landesgerichts Feldkirch gab den Hinterbliebenen in ihrer Klage auf Schadenersatz recht. Die schwere Sepsis sei "nicht erkannt, nicht diagnostiziert und nicht behandelt worden", hieß es. Die Ärzte "hätten einfach darauf vertraut, dass es sich schon nicht um eine Sepsis handeln werde, weil diese nicht häufig in dieser Form verläuft". Ein drittes Gutachten bestätigte zudem technische Fehler beim Eingriff.

Dennoch floss laut Anwalt des nunmehr Jugendlichen, Anton Tschann, nur "zögerlich und kleinweise" Geld an den Minderjährigen. Weitere sechs Jahre prozessierte er mit der Stadt Dornbirn um die Höhe der Ansprüche. Die Stadt scheiterte im Berufungsverfahren und kam schließlich 2018 ihren Zahlungsverpflichtungen nach, behielt sich aber vor, das Geld aufgrund der Verjährungsfrist wieder zurückzufordern. Das Scheitern der letztinstanzlichen Revision verpflichtet die Stadt nun schließlich dem 16-Jährigen, der bei Pflegeeltern aufwächst, rückwirkend bis 2005 eine Unterhaltsentgangsrente zu zahlen. Die Summe entspreche einem sechsstelligen Betrag, hieß es.

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