Frau sprang mit Kind aus dem Fenster

Symbolbild
Mit der fünfjährigen Tochter auf dem Arm, sprang die 43-Jährige aus dem Fenster im dritten Stock. Mutter und Kind überlebten gerade noch. "Was ist da passiert? Warum sind Sie gesprungen?", will die Richterin wissen, doch die Angeklagte vor ihr hat keine Erklärung. "Ich weiß es nicht."
Die Erklärung liefert der Gerichtssachverständige. Die vierfache Mutter leide unter Wahnideen und sei psychisch schwer krank. Der Psychiater bezeichnet die Tat als "Mitnahmesuizid". Die Angeklagte selbst schildert dann, dass sie sich vom Vater des Kindes bedroht fühle. Er habe "Leute beauftragt", herauszufinden, welchen Kindergarten die Tochter besuche. "Ich habe gedacht, er will sie entführen." Als dann am 5. November an der Wohnungstür gerüttelt wurde, sei sie in Panik geraten. Doch an der Tür stand nur der ältere Sohn, der seinen Schlüssel vergessen hatte.
Die 43-Jährige gilt als nicht zurechnungsfähig, deshalb gibt es beim Prozess auch keine Strafe: Die Geschworenen verhängen die noch nicht rechtskräftige Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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