Frau entführt und gequält: "Habe mit dem Leben abgeschlossen"

Der Angeklagte war geständig
Sieben Jahre Haft für 35-Jährigen in Graz, der Radlerin sechs Stunden gefangen hielt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Fragen nach dem Warum fällt spät in diesem Prozess. "Wieso haben Sie die Frau überhaupt mitgenommen?", fragt die Staatsanwältin schon gegen Ende des Verfahrens. Der Angeklagte gesteht ganz unverblümt: "Ich hab' gehofft, dass was läuft."

"Mitgenommen" klingt allerdings zu harmlos: Der 35-jährige Steirer soll im Juli eine Triathletin auf Radtrainingstour bewusst mit dem Auto angefahren, niedergeschlagen und in seinem Haus gefangen gehalten haben. Nach sechs Stunden ließ er die 27-Jährige gehen.

"Er hat sich sein Opfer ausgesucht", ist die Anklägerin überzeugt und schildert das Martyrium der Sportlerin: "Er hat fünf, sechs Mal auf sie eingeschlagen, sie in sein Häuschen gezerrt, in einen Kasten geworfen." Später forderte er sie auf, sich in die mit kaltem Wasser gefüllte Badewanne zu setzen. Als sie sich weigerte, drückte er ihren Kopf unter Wasser, bis sie nach Luft rang.

"Habe Todesangst gehabt"

Das Opfer, das am Donnerstag nicht mehr vor Gericht aussagen will, beschrieb das in einer Einvernahme so: "Ich habe Todesangst gehabt und mit meinem Leben abgeschlossen."

Der Angeklagte gibt das alles zu. Auch, dass er die junge Frau nackt auszog und sich zu ihr ins Bett legte. "Wieso?", fragt die Richterin. Die Antwort ist deutlich: "Na, ich wollt' schon Sex mit ihr haben."

Doch die junge Frau schaffte es, ihren Entführer in ein Gespräch zu verwickeln: Sie erzählte von ihrem kleinen Sohn, der zu Hause allein sei und dass sie dem 35-Jährigen helfen könne, Freunde zu finden - und der Steirer ließ sie gehen. "Sie hat angefangen, mir leid zu tun", begründet er vor Gericht. "Weil ich halt g'sehen hab', dass ihr das nicht so taugt."

"Kein Monster"

Er führte sie nach nach Hause - und gab ihr seine Telefonnummer. "Da sieht man, wie naiv das war", beschreibt sein Verteidiger. "Er hat tatsächlich geglaubt, sie geht mit ihm nachher auf einen Kaffee und hilft ihm irgendwie."

In der Einsamkeit des Mannes sieht er auch auch dessen Motiv. "Hier sitzt kein Monster, sondern ein sozial isolierter Mensch", betont der Anwalt. "Aber alles, was das Opfer sagt, ist wahr. Punkt." Daran gäbe es nichts zu rütteln. Er hoffe bloß, dass sein Mandant Hilfe bekomme.

Der Gerichtspsychiater stuft den Angeklagten als gefährlich ein. Die Wahrscheinlichkeit einer ähnlichen Tat sei  sehr groß - einer, die noch schlimmer hätte enden können. "Die Frau hat einen guten Zugang zu ihm gefunden, das war ihr Glück", überlegt der Sachverständige. "Das hätte defintiv auch anders ausgehen können." Die Staatsanwältin spricht es deutlicher aus: "Es könnte durchaus sein, dass er jemanen tötet." Sie beantragt zusätzlich zuneinemn Schuldspruch auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Sieben Jahre Haft plus Einweisung.

 

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