FPÖ gegen Ötztaler Wirt: Hofer und Strache müssen nicht aussagen

FPÖ-Politiker Strache und Hofer fühlen sich gekränkt
Richterin entscheidet, ob FPÖ-kritisches Plakat Rechte der FPÖ-Spitze und eines Fotografen verletzt.

Am Dienstag saß Rechtsanwalt und Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger als Vertreter seiner Parteifreunde Heinz-Christian Strache und Norbert Hofer bzw. von deren Anwalt Michael Rami vor Gericht. Der Vize-Kanzler und der Verkehrsminister sehen ihre Ehre durch ein Plakat gekränkt, das im Winter in der Bar von Peter Fiegl in Sölden im Ötztal hing. „Wir müssen draußen bleiben“, stand auf der Collage, die ein Foto von Strache und Hofer wie auch ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigte. Dass das Plakat einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde, ist Abwerzger zu verdanken. Der hatte ein Foto von dem Sujet im Februar empört über seine Facebook-Seite geteilt.

„Bei uns hätten das vielleicht 70 Leute gesehen“, sagte Fiegl vor Verhandlungsstart. Tirols FPÖ-Chef hält entgegen, dass das Plakat ohne seinen Aufschrei mitten in der Hochsaison vermutlich noch Tage hängen geblieben wäre. So war es nach einem Tag wieder verschwunden.

Für Fiegl geht es um viel. Nicht zuletzt, weil auch der FPÖ-Fotograf, von dem das aus einem Profil-Magazin ausgeschnittene Strache/Hofer-Bild stammt, wegen Urheberrechtsverletzung geklagt hat. In Summe könnten Fiegl die Verfahren rund 80.000 Euro kosten. Er hat eine Crowdfunding-Kampagne gestartet.

„Es sind hier vor allem Rechtsfragen zu beurteilen“, erklärte die Richterin gestern, warum sie keinen Grund für weitere Beweisaufnahmen sieht. Fiegls Anwalt Christopher Fink hätte gerne Strache und Hofer als Zeugen geladen. Er betonte zwar, dass das von einem Bar-Mitarbeiter gestaltete Plakat nicht darauf abzielte, „die Kläger als Nazis zu bezeichnen“.

Gleichzeitig werde aber ihre „partielle“ Distanzierung von NS-Gedankengut, „nicht mit der gebotenen Konsequenz exekutiert“, erklärte Fink. Das Plakat sei als Kritik am „politisch extrem rechten Spektrum einiger Burschenschafter“ gedacht gewesen, die Kläger wiederum seien prominente Mitglieder. Abwerzger verwies darauf, dass sich seine Parteifreunde „bereits mehrfach von jeglicher Form des nationalsozialistischen Gedankenguts distanziert haben“. Dieser Zusammenhang werde aber mit dem Plakat hergestellt, so der Rechtsanwalt.

Schriftliche Urteile

Die Urteile in beiden Zivilprozessen werden schriftlich ergehen. Bei der Klage des Fotografen wäre es zwar beinahe zu einem Vergleich gekommen, der von Fiegl angebotene Betrag von 5000 Euro war der Klägerseite aber zu gering – auch wegen der bereits entstandenen Prozesskosten. So muss die Richterin nun klären, ob mit der Verwendung eines Fotos aus einem Nachrichtenmedium für eine Collage das Urheberrecht des Fotografen verletzt wird oder nicht.

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