Faschingskostüme: Bei Verstoß drohen bis 2.000 Euro Strafen

Fasching bedeutet nicht Narrenfreiheit bei der Kostümwahl. Darauf machte der Rechtsschutzspezialist D.A.S. am Mittwoch in einer Aussendung aufmerksam. Beim Verstoß gegen gesetzlich verbotene Verkleidungen oder Verletzung des "öffentlichen Anstands" können Strafen bis zu 2.000 Euro drohen.
So dürfen zum Beispiel echte Polizeiuniformen ausschließlich von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes getragen werden. Der Verstoß stellt laut Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung dar. Als Folge droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen. "Man sollte darauf achten, dass Kostümuniformen klar als solche erkennbar sind und es keine Verwechslungsgefahr mit den Originalen gibt", sagte Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.
Vorsicht bei Spielzeugwaffen

Strafen bis zu 2.000 Euro
Sind Kostüme besonders anstößig oder obszön können sie eine Verletzung des "öffentlichen Anstands" darstellen. Auch wenn im Fasching die Messlatte natürlich etwas tiefer gelegt wird, kann hier eine Grenze überschritten werden. Es drohen Strafen bis zu 2.000 Euro.

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