Falsche Hüfte operiert: Diversion für zwei Ärztinnen

Falsche Hüfte operiert: Diversion für zwei Ärztinnen
84-jährige Patientin bekam Nagel auf der falschen Seite - jeweils 5.400 Euro Geldbuße.

Zwei Ärztinnen des Grazer LKH sind am Donnerstag im Straflandesgericht für schuldig befunden worden, eine 84-jährige Frau an der falschen Hüfte operiert zu haben. Der Richter befand, es handle sich um eine fahrlässige Körperverletzung, die beiden Frauen kamen mit einer Diversion und jeweils 5.400 Euro Bußgeld davon.

Die Chirurgin hatte sich von Anfang an schuldig bekannt, die Anästhesistin schwenkte in der zweiten Verhandlung ebenfalls um und gestand ihre Schuld ein. "Es tut mir wirklich leid, die Frau hat immer links hingegriffen, und ich war mir sicher, dass das die richtige Seite ist", erklärte sie. Die 84-jährige Patientin hatte sich bei einem Sturz aber die rechte Hüfte gebrochen, und diese hätte genagelt werden sollen.

Der Gutachter erklärte, es sei nach einem solchen Sturz normal, dass man in der gebrochenen Hüfte keine Schmerzen verspüre, wohl aber in der - nur geprellten - anderen. "Wenn ich nochmals nachgelesen hätte, wäre das nicht passiert", musste die Narkoseärztin eingestehen. Die Pensionistin wurde an der gesunden Hüfte operiert, allerdings gleich anschließend in der selben Operation auch noch an der richtigen Seite.

"Verkettung von unglücklichen Umständen"

Die Check-Liste war damals noch nicht obligat, so der Gutachter. "Als in einem Bundesland ein falscher Fuß amputiert wurde, hat man das dann blitzartig eingeführt", so der Sachverständige. "Aus Fehlern lernt man", kommentierte Richter Erik Nauta trocken. Da der Bruch auf dem Röntgenbild nicht zu erkennen war, musste sich die Chirurgin auf den klinischen Befund verlassen, und so passierte der Fehler.

"Der Fall ist ein ganz besonders blöder, es ist eine Verkettung von unglücklichen Umständen. Eine demente Frau, Schmerzen auf der anderen Seite und ein falscher Eintrag im Pflegebericht", meinte Staatsanwältin Katharina Doppelhofer in ihrem Schlussplädoyer. Richter Erik Nauta verfügte eine Diversion, da seiner Meinung nach wohl eine fahrlässige Körperverletzung, aber keine besonders gefährlichen Verhältnisse vorlagen. Die beiden Ärztinnen müssen jeweils 5.400 Euro zahlen, außerdem die Verhandlungskosten von 2.000 Euro.

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