Ex-Freundin mit Messer attackiert: Vier Jahre Haft

APA8665042-2 - 18072012 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Ex-Hypo-Investor Tilo Berlin am Mittwoch, 18. Juli 2012, vor Beginn des Verhandlungstages im Strafprozess in der "Causa Birnbacher", vor dem Landesgericht Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
39-jähriger wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Urteil nicht rechtskräftig.

"Ich wollte ihr einen Denkzettel verpassen, weil sie mich überall schlecht gemacht hat", so lautete die Rechtfertigung eines 39-jährigen Kärntners, der offenbar die Trennung von seiner Freundin nicht hinnehmen konnte. Also brach er bei ihr ein, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, griff sie mit einem Küchenmesser an und zerschnitt ihr das Gesicht. Heute, Donnerstag, wurde er am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchter, absichtlich schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tat im vergangenen Sommer

Der ehemalige Türsteher war vergangenen Sommer in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen, und hatte sie anschließend schwer misshandelt. Noch bei Gericht versuchte der Mann, seine Tat zu rechtfertigen. Die 38-Jährige habe ihn fertig gemacht, habe herumerzählt, er würde sie stalken, erklärte der 1,90 Meter große Hüne gegenüber dem Schöffensenat.

Sohn wollte Mutter helfen

Das Opfer schilderte vor Gericht die Tatnacht. Sie sei aufgewacht, als ihr Hund anschlug, ging nachschauen und wurde von dem Angeklagten überwältigt. Der Richter fragte, ob sie Todesangst verspürt habe, als der Mann, der sie auf die Couch geworfen und sich auf sie gesetzt hatte, ein Messer zog.

Die zierliche Frau nickte, brach in Tränen aus und sagte, dass ihr Ex schon während der Beziehung immer ohne verständlichen Grund wieder ausgetickt sei und gegen Gegenstände geschlagen habe. "Wie geht es Ihrem Sohn?", fragte der Richter. Der 15-Jährige war damals durch die Schreie der Mutter aufgewacht und hatte noch versucht, den Angreifer von ihr herunterzubekommen. Dieser hatte den Burschen nur weggestoßen. "Wir schlafen mit Licht daheim", antwortete die 38-Jährige. Die Schnitte im Gesicht der traumatisierten Frau mussten genäht werden und sind relativ gut verheilt. Die physischen Verletzungen hatten sich als nicht schwer herausgestellt.

"Wollte für unzurechnungsfähig erklärt werden"

"Ich wollte, dass sie an mich denkt, wenn sie in den Spiegel schaut." Der Angeklagte schrieb einen Abschiedsbrief, verübte die Attacke auf seine Ex-Freundin und versuchte dann, sich selbst das Leben zu nehmen. Er schluckte Tabletten und leitete die Abgase ins Innere seines Autos. Doch der vermeintliche Selbstmordversuch wurde entdeckt - denn: Alles nur "Blödsinn", wie er Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte. "Ich wollte, dass ich für unzurechnungsfähig erklärt werde, man sollte glauben, dass ich durchgeknallt war."

Gutachter betonen Gefährlichkeit

Der Schuss allerdings ging nach hinten los. Der Mann soll jetzt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden. Bis zuletzt hatte er sich in seiner Verhandlung gegen die Einweisung gewehrt, geholfen hat ihm das nicht.

Zu deutlich sprachen sich die beiden Sachverständigen, eine Psychologin und ein Psychiater, dafür aus und betonten seine Gefährlichkeit. Es sei mit etwa 80 Prozent Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Angeklagte als Gewalttäter rückfällig werde. Der Mann habe eine emotional instabile, narzisstische, dissoziative Persönlichkeitsstörung, sei unfähig, Mitleid zu empfinden. Er habe als Kind massive Gewalterfahrungen gemacht. Dass das Opfer die Beziehung beendet hatte, habe er als schwere Kränkung empfunden. Er sei zurechnungs-und schuldfähig.

Der Schöffensenat folgte der Empfehlung der Experten und verfügte die Einweisung. Richter Liebhauser-Karl sagte nach der Urteilsverkündung, das Geständnis des Angeklagten sei nur bedingt reumütig gewesen. Weil er sich dazu bereit erklärt hatte, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu leisten, wurde nicht die Höchststrafe von fünf Jahren ausgesprochen. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit, ob er das Urteil annehmen oder bekämpfen möchte. Seit dem Jahreswechsel beträgt die Höchststrafe für absichtlich schwere Körperverletzung nicht mehr fünf, sondern zehn Jahre, gilt aber nicht für vorher begangene Straftaten.

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