EU kritisiert Kraftwerksbau

Eine Gruppe von Wanderern überquert eine hölzerne Brücke über einen Bach im Wald.
Das Projekt an der Schwarzen Sulm soll erneut geprüft werden.

Natur- und Umweltschützer fühlen sich bestätigt: Die EU-Kommission fordert eine erneute Prüfung des Kraftwerksprojektes an der Schwarzen Sulm. Die Republik hat zwei Monate Zeit, um auf den mahnenden Brief aus Brüssel zu reagieren. Sollte die Antwort nicht ausreichend sein, könnte der Fall an den Europäischen Gerichtshof wandern.

Seit einem halben Jahr tobt der Rechts- und Politikstreit um das Wasserkraftwerk in der Weststeiermark. 20 Millionen Euro wollen die beiden Betreiber in das Projekt investieren, ihre Bescheide sind rechtsgültig, Baustart war bereits im Sommer.

Die Kommission befürchtet jedoch, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht „gebührend beachtet“ worden sei. „Ein Bau des Kraftwerks würde unausweichlich eine Verschlechterung der hohen natürlichen Qualität des Flusses verursachen“, heißt es in einer Mitteilung. Nur übergeordnetes öffentliches Interesse würde höher wiegen. „Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bedingungen für eine solche Ausnahme in diesem Fall nicht erfüllt wurden.“

Dies ist Wasser auf die Mühlen der Projektgegner. „Das ist ein weiterer Etappenerfolg für den Widerstand gegen dieses unsinnige Projekt“, freut sich Ulrich Eichelmann von Riverwatch. Arno Mohl vom WWF fordert, dass das Land Steiermark einen Baustopp verfügt. „Das Einschreiten der EU-Kommission stellt klar, dass EU-rechtswidriges Verhalten nicht toleriert wird.“

Österreich uneins

Doch auch innerhalb Österreichs sind die Behörden seit langem uneins, die Einschätzungen von Bund und Land prallen aufeinander: Das Umweltministerium tritt gegen das Projekt auf, das Land dafür. Landeshauptmann Franz Voves, SPÖ, ließ die Baubewilligung zwar überprüfen, doch die Behörde blieb dabei: Alles sei korrekt.

Gleichzeitig wurde aber die Gewässergüte der Schwarzen Sulm herabgestuft: In den Fluss sei bereits eingegriffen worden, sein Zustand also nicht mehr „sehr gut“, sondern bloß „gut“ . Das Ministerium konterte mit einer Amtsbeschwerde, der Verwaltungsgerichtshof ist am Zug. Wann er entscheidet, ist offen. Erwartet wird, dass im Schreiben an die Kommission auf Geduld wegen dieses schwebenden Verfahrens gepocht wird.

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