„Sie wissen eh, warum“
Festgenommen wurde Skutecky dann im Sommer vergangenen Jahres. „Sie müssen jetzt mitkommen, sie wissen eh, warum“, sagte damals einer der Polizisten zu ihm. Sechs Wochen musste der Familienvater ins Gefängnis, weil er die Verkehrsstrafen nicht mehr bezahlen konnte.
Skutecky ist kein Einzelfall, wie ein Blick in die Statistik zeigt: Immer mehr Menschen müssen aus diesem Grund eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
2019 saßen 4.447 Verwaltungsstrafhäftlinge in Polizeianhaltezentren, 2022 stieg die Zahl der Personen bundesweit auf 5.243. Aus welchem Grund die Menschen eingesperrt werden und wie hoch die Strafen sind, die sie absitzen müssen, wird vom Innenministerium nicht erhoben. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es naheliegend, dass besonders Personen mit geringem Einkommen betroffen sind.
Das bestätigt auch Bernhard Sell von der Schuldnerberatung des Fonds Soziales Wien. „Wir haben laufend mit dem Thema Ersatzfreiheitsstrafe zu tun. In Zeiten der Teuerung stellt sich für Betroffene dann oft die Frage: Lieber in den Häfen oder in der Wohnung den Strom abdrehen?“
Sell empfiehlt, sich lieber früher als später an die Schuldnerberatung zu wenden. „Schwierig sind für Betroffene vor allem hohe Beträge. Da reicht es nicht, wenn sie einmal für sechs Wochen im Gefängnis sitzen“, erklärt der Experte. Auch im Fall von Skutecky reichten sechs Wochen nicht aus, um seine Schulden zu begleichen.
Von Anfang Jänner bis 20. Februar 2023 musste er erneut hinter Gitter. „Es ist ein schlimmes Gefühl, wenn man weiß, man hat keine andere Wahl, als wieder ins Polizeianhaltezentrum zu gehen“, sagt er. Wenn er die Möglichkeit gehabt hätte, seine Schulden mit gemeinnütziger Arbeit abzugelten, hätte er diese Chance auf der Stelle genützt.
Keine Alternative
Diese Möglichkeit gibt es im Bereich des Verwaltungsrechts aber nicht. Im Strafrecht etwa kann man sich in der Diversion noch vor dem Richterspruch einigen, auch im Finanzstrafrecht gibt es für Beschuldigte die Option, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Warum gilt das nicht für das Verwaltungsrecht?
Vor einigen Jahren war diese Alternative bereits in Planung. Die damalige rot-schwarze Regierung legte eine Gesetzesnovelle vor, die diese Möglichkeit schaffen sollte. Zu einem Beschluss kam es aber nie, weil die Regierung platzte.
Nun ist Ministerin Karoline Edtstadler für das Thema zuständig. Auf Anfrage hieß es: „Eine solche Neuregelung ist nicht im Regierungsprogramm vorgesehen und daher derzeit kein Thema.“ Fraglich sei, ob nicht der administrative Aufwand, wie die Beratung der bestraften Person, den Nutzen übersteigen würde. Christian Skutecky bleibt also nichts anderes übrig, als im Herbst ein drittes Mal in den Häfen zu gehen.
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