Eine Million Schaden: Drei Jahre Haft für Frau wegen schweren Betrugs

In der Provinz Alicante klickten die Handschellen
Eine 49-jährige Deutsche verleitete überwiegend Männer dazu, ihr Investitionsgeld zu überlassen. Urteil ist nicht rechtskräftig

Eine 49-jährige Deutsche ist am Freitag nach fünftägigem Prozess am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie vor allem Männer dazu verleitete, ihr Investitionsgeld zu überlassen, das diese nie wiedersahen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklagebehörde ging zunächst von einem Schadensbetrag von 1,9 Millionen Euro aus, im Prozess reduzierte sich diese Summe auf rund eine Million Euro. Von den Geschädigten wurden etliche mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen, einigen wurden Schadenersatzbeträge zugesprochen. 90.000 Euro wurden überdies als verfallen erklärt.

Fiktiver Kontostand: 58 Millionen Euro

Die Frau trat in den Jahren 2017 und 2018 als liquide Geschäftsfrau auf, fuhr einen Audi R8, in Spanien besitzt sie angeblich noch einen Ferrari. Als Teilhaberin einer Autovermietung und gut vernetzte Geschäftsfrau überzeugte sie überwiegend Männer, ihr Geld für Investitionen zu überlassen oder ihr zumindest größere Summen zu borgen. Dafür legte sie auch einen gefälschten Kontoauszug der Rothschildbank vor, fiktiver Kontostand: 58 Millionen Euro.

"Gekränkte Männerehre"?

Verteidiger Martin Rützler machte vor Gericht hingegen "gekränkte Männerehre" und "enttäuschte Gefühle" für die Behauptungen der Opfer der Angeklagten verantwortlich. Diese hätten der 49-Jährigen den Hof gemacht, Geschenke präsentiert und sich dafür Liebe erwartet. Als die Liebe nicht erwidert wurde, hätten die Männer gekränkt Rückerstattungen verlangt. Es habe sich um Risikogeschäfte gehandelt, da könne es leicht passieren, dass das Geld verloren gehe. Für die Richterin hingegen bestand kein Zweifel, dass die Angeklagte betrogen hat.

Außer der 49-Jährigen war auch einer ihrer Geschäftspartner in zwei untergeordneten Punkten angeklagt, ein heute 64-jähriger Mann. Er wurde im Zweifel freigesprochen. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

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