Ehrentitel: Posthume Aberkennung in Salzburg künftig möglich

Gemeinden in Salzburg könnten zu Lebzeiten vergebene Ehrentitel bald posthum aberkennen – bisher war das formaljuristisch nicht möglich. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtags segnete am Mittwoch eine von den Grünen eingebrachte Vorlage mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und dem parteifreien Otto Konrad ab. Die beiden im Ausschuss vertretenen FPS-Abgeordneten (vormals FPÖ) stimmten gegen die Novelle. Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Landtag bestätigt werden.
Die Rückforderung von Ringen, Kreuzen, Verdienstzeichen oder Siegeln wird hingegen auch in Zukunft nicht möglich sein. Sie gehen in das Eigentum der Geehrten über – Erben können nicht zur Rückgabe verpflichtet werden.
Distanzierung
Von der Neuerung betroffen sind auch Ehrenbürgerschaften – Gemeinden erhalten damit eine Möglichkeit, sich von Verbrechen der NS-Diktatur zu distanzieren. In der Lungauer Ortschaft Mauterndorf etwa ist Hermann Göring, unter anderem früherer Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe, seit 15. März 1938 Ehrenbürger – als Dank für die Finanzierung einer Wasserleitung. Bürgermeister Wolfgang Eder (ÖVP) hatte in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Aberkennung nach dem Tod nicht möglich sei. Ob die Gemeinde nun die Ehrenbürgerschaft Görings löschen lassen will, ließ Eder offen. "Wir werden das genau diskutieren und der Empfehlung von Experten folgen", sagte der Ortschef.
Bisher symbolischer Akt
Waren Aberkennungen bisher rechtlich nicht möglich, so konnten Gebietskörperschaften zumindest in einem symbolischen Akt feststellen, dass Personen die Ehrenbürgerschaft nachträglich entzogen wird. Ende 2014 setzte die Stadt Salzburg einen derartigen Schritt. Sie hatte Eduard Paul Tratz, dem früheren Leiter des Hauses der Natur, seine 1963 verliehene Ehrenbürgerwürde aberkannt. Davor war bereits sein Ehrendoktorat vonseiten der Universität Salzburg widerrufen worden. Traz hatte unter anderem "wissenschaftliche" Beiträge für Publikationen der SS verfasst.
In Oberösterreich wurde eine ähnliche Gesetzesänderung bereits im Juni 2012 beschlossen. Damals waren Diskussionen über eine – mittlerweile aberkannte – Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers in seiner Geburtsstadt Braunau am Inn aufgekommen.
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