Drei versuchte Vergewaltigungen in Graz: Zwölf Jahre Haft

(Symbolbild)
Der Mann stritt die Taten nicht ab, erklärte aber, sich an nichts erinnern zu können.

Ein 41-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll versucht haben, drei Frauen am Murradweg zu vergewaltigen und eine sexuell zu nötigen. Der Mann leugnete nicht, gab aber an, er sei alkoholisiert gewesen und könne sich an nichts erinnern. Der Schöffensenat verfügte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der Angeklagte wurde wegen derselben Delikte bereits zwei Mal zu insgesamt sieben Jahren Haft verurteilt. Im Vorjahr wurde der Inder wieder rückfällig: Er überfiel - meist in den frühen Morgenstunden - eine Joggerin und drei Radfahrerinnen und wollte Sex mit ihnen erzwingen. Die Frauen konnten sich so weit wehren, dass ihm die Tat nicht vollständig gelang, nicht zuletzt auch, weil andere Personen auftauchten. Einer der Vorfälle wurde als versuchte sexuelle Nötigung angesehen, die drei anderen als beabsichtigte Vergewaltigungen.

"Ich erinnere mich an gar nix"

Vor Gericht Tat sich der Beschuldigte vor allem selbst leid, er ließ einen Brief vorlesen, in dem er geschrieben hatte: "Ich erinnere mich gar nix", "Es tut mir sehr leid", "Ich will aus diesem Leben herauskommen" und "Immer wieder der Alkohol". Der Alkohol schien tatsächlich sein Hauptproblem zu sein, denn nur wenn er getrunken hatte, versuchte er, mit Gewalt Sex von fremden Frauen zu haben. Geständig im eigentlichen Sinn war er nicht, er meinte aber, die Opfer "sagen sicher die Wahrheit", er selbst könne sich an gar nichts erinnern, wie er unter Tränen mehrfach beteuerte. Seine Familie lebe in Indien, erzählte er, und er habe hier niemanden. "Wenn mich meine 18-Jährige Tochter fragt, warum ich schon wieder im Gefängnis bin, weiß ich nicht, was ich ihr sagen soll", schilderte er seine Situation.

"Ich wüsste schon, was ich ihr sagen würde", erklärte Richterin Julia Riffel. "Sie brauchen hier gar nicht auf Mitleid zu machen, Mitleid mit Ihnen ist heute nicht angebracht", wies sie den jammernden Angeklagten zurecht. "Was glauben Sie, wie das für eine Frau ist, wenn sie verfolgt und vom Rad gerissen wird?" Der Inder beteuerte, er trinke nur "um mein Leben zu vergessen", er sei seit 15 Jahren "ohne Ausweis" in Österreich. "Sind Sie Alkoholiker?", wollte die Richterin wissen. "Ich trinke nicht immer, aber manchmal zu viel", antwortete der 41-Jährige. Dann verspüre er einen verstärkten Sexualtrieb, was zu den Taten geführt habe.

Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte ihm eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" verbunden mit einer "seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades". Der Alkohol würde die "sexuelle Haltlosigkeit" des Mannes verstärken. Mit "großer Wahrscheinlichkeit" werde der Angeklagte weiterhin solche Taten begehen, daher sei laut Sachverständigem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher "unerlässlich".

Der Schöffensenat folgte dieser Empfehlung und verhängte außerdem eine Haftstrafe in der Höhe von zwölf Jahren. Normalerweise ist für Vergewaltigung eine Höchststrafe von zehn Jahren vorgesehen, doch wegen der Rückfälligkeit erhöhte sich diese. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

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