Demo gegen Abtreibungsgegner beschäftigt Landesverwaltungsgericht

Symbolbild.
In Salzburg soll eine Protestkundgebung nicht schnell genug aufgelöst worden sein. 26 Teilnehmer beeinspruchten die Geldstrafe.

Im Oktober 2017 hat die Polizei in der Stadt Salzburg eine Demonstration gegen Abtreibungsgegner aufgelöst. In der Folge wurden gegen mehr als dreißig Personen Verwaltungsstrafen verhängt. 26 Betroffene brachten dagegen eine Beschwerde ein. Für sie war das Vorgehen der Polizei unrechtmäßig. Am Montag beschäftigte sich das Landesverwaltungsgericht Salzburg mit dem Einspruch der Aktivisten.

Die Kundgebung war damals vor dem Landeskrankenhaus als Demonstration gegen den am gleichen Tag von Abtreibungsgegnern durchgeführten "Marsch für das Leben" angemeldet worden. Dieser wird traditionell von der "Jugend für das Leben" organisiert, die sich entschieden gegen Schwangerschaftsabbrüche und die Fristenregelung einsetzt. Der Zug sollte ebenfalls vor dem Spital enden.

Die überwiegend jungen Gegendemonstranten sind als Anhänger der "Pro-Choice"-Bewegung hingegen der Überzeugung, dass eine schwangere Frau die Wahl haben sollte, sich selbstbestimmt und frei für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Beide Gruppen waren dabei schon in den vergangenen Jahren immer wieder in Salzburg aneinandergeraten.

Um die zweite Demo nicht zu stören und eine Konfrontation der beiden Gruppen zu verhindern, forderte die Polizei die Pro-Choice-Demonstranten schließlich auf, ihre Kundgebung zu beenden. Die Exekutive bezog sich dabei auf das neue Versammlungsgesetz, das Schutzzonen vorsieht, in denen jeweils nur eine Demonstration erlaubt ist.

"Aber sie haben uns keine Zeit zur Auflösung gelassen", kritisierte eine Pro-Choice-Aktivistin am Montag vor der Verhandlung. "Wir wurden sofort eingekesselt und zur Identitätsfeststellung gezwungen." Und sie ärgerte sich über das Argument der Polizei: Demnach hätten die Teilnehmer der Kundgebung den Versammlungsort nach der Auflösung nicht schnell genug verlassen. "Wir haben von der Polizei fünf Minuten bekommen, um Musikanlage, Lautsprecher und Transparente abzubauen und mit unserem Auto wegzufahren. Das wäre sich in der veranschlagten Zeit nie ausgegangen."

Die Polizei sieht das freilich anders. Eine Stellungnahme zum Vorfall an das Landesverwaltungsgericht enthält auch eine DVD mit kurzen Filmsequenzen, mit denen das Ende der Demonstration dokumentiert wurde. Demnach hat die Versammlungsleiterin die Kundgebung zwar aufgelöst, die Teilnehmer hätten aber keinerlei Schritte gesetzt, mit den Abbauarbeiten zu beginnen. Vielmehr sei mit Sprechchören gegen die mittlerweile aufgetauchten Abtreibungsgegner weiter demonstriert worden. Auch die Transparente blieben weiter in der Höhe.

Weil die Demonstranten laut Polizei auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht reagierten, kesselten Dutzende Beamte die Gruppe nach zehn Minuten ein und kündigten die Identitätsfeststellung an. Nach fünf weiteren Minuten wurde schließlich damit begonnen, die Demo langsam aufzulösen. Zu einer direkten Konfrontation mit den Abtreibungsgegnern kam es nicht.

Als Spätfolge trudelten bei den Protestierenden wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz schließlich Strafbescheide in der Höhe von jeweils 200 Euro ins Haus. Ob das Verfahren heute angesichts der großen Zahl an Einsprüchen zu Ende gehen wird, ist unklar. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wird schriftlich ergehen. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen die in den Augen der Aktivisten erzwungene Identitätsfeststellung und Einkesselung hat das Gericht bereits Ende Jänner zurückgewiesen.

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