Debatte über milde Strafen für Gewaltexzesse

Mit neuen Strafrahmen wurde Justitias Waage austariert
Abschreckung. Der KURIER konfrontierte Justizexperten mit jüngst gefällten Urteilen und erfuhr: Es kommt nicht darauf an, ob das Urteil vom Opfer richtig verstanden wird. Und die Wirkung von Strafen wird überschätzt.

Drei Burschen, die einen Obdachlosen in der S-Bahn malträtieren, kommen bei zehn Jahren Strafdrohung mit teilbedingten Strafen davon. Das stundenlange Foltern eines geistig beeinträchtigten 19-Jährigen wird bei gesetzlich möglichen fünf Jahren Haft mit zwei Jahren quittiert. Und der Mann, der einem Streicher der Symphoniker in der U-Bahn einen Finger bricht, erhält sechs Monate bedingt.

Wie werden solche Urteile über Gewaltexzesse von Angeklagten und Opfern verstanden? Und wie kommen sie bei potenziellen anderen Tätern an? Kann man da überhaupt von Abschreckung sprechen?

Debatte über milde Strafen für Gewaltexzesse
18.01.2013, Wien, Landesgericht für Strafsachen
Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichts, erklärt: "Die Generalprävention (abschreckende Wirkung auf potenzielle andere Täter, Anm.) greift höchstens bei Organisierter Kriminalität, wenn sich Banden in Europa die Routen anschauen und wie dort die Strafen ausschauen."

Das sieht Christian Grafl, Professor für Kriminologie und Kriminalistik an der Uni Wien, genau so: "Aus kriminologischer Sicht wirkt eher die Bestrafungswahrscheinlichkeit als die Höhe der Strafe. Die Verdoppelung eines Strafrahmens bringt nichts, sehr wohl aber, wenn man bei einem bestimmten Delikt leicht erwischt wird."

Wobei bei "emotionsgeladenen" Delikten (häufig in Beziehungen) die Strafdrohung überhaupt völlig egal sei. "Signale können sich nur an rational Denkende wenden, die sich vor der Tat etwas überlegen. Nämlich: Bringt es mir etwas? Und: Werde ich erwischt?", sagt Grafl im Gespräch mit dem KURIER.

Anfang 2016 wurde nach jahrzehntelangen Diskussionen das Ungleichgewicht der Strafrahmen zwischen Gewalt- und Vermögensdelikten ausgeglichen. Erste Verurteilungszahlen zeigen, dass die mit Diversion (Alternativen zu Prozess und Vorstrafe) gelösten Fälle bei der nun mit strengerer Strafe bedrohten absichtlichen schweren Körperverletzung 2016 um die Hälfte zurück gegangen sind. Die nun in milderem Licht gesehene Veruntreuung zog dafür seltener unbedingte Haftstrafen nach sich.

Die Statistik sagt freilich gar nichts über die Höhe der Strafen in Einzelfällen aus.

Friedrich Forsthuber relativiert die jüngst in seinem Haus gefällten und heftig kritisierten Urteile nach Gewaltexzessen: "Man darf das Ergebnis im Einzelfall nicht daran messen, ob das Urteil immer von allen, auch vom Opfer, richtig verstanden wird. Man kann es nicht allen Recht machen." Außerdem würde "das Geständnis als wichtigster Milderungsgrund nicht genügend gewertet." Dazu kommt es bei der Strafzumessung auch noch auf Unbescholtenheit oder Vorstrafen an, man könne Fälle schwer miteinander vergleichen.

Der Einzelfall hat für Forsthuber überhaupt keine Signalwirkung. Rechtspolitische Signale sollten vom Gesetzgeber ausgehen: "Strafrahmen sind solche Signale. Sie sagen zum Beispiel: In eine Wohnung einbrechen ist ein besonders verpöntes Delikt, mehr als eine Fahrradkette durchzuschneiden."

Nicht nur zahlen

Welche Reaktion auf strafbares Verhalten macht überhaupt Sinn? "Eine spürbare Reaktion, die es ermöglicht, dass sich der Täter mit dem Unrecht seiner Tat auseinandersetzen kann. Sinnlos ist, wenn etwas passiert, ohne dass er etwas tun muss", sagt Grafl. Zum Beispiel Geldstrafen? "Nur zahlen ist nicht genug: Entweder er kann es sich eh leisten oder er landet mit der Ersatzfreiheitsstrafe erst wieder in Haft."

Strafrechtler Grafl plädiert für den Ausbau der Diversion. Sie ist "keine Randerscheinung mehr, es gibt bereits mehr erfolgreiche Diversionen als rechtskräftige Strafurteile."

Und Forsthuber denkt als Obmann der Fachgruppe Strafrichter in der Standesvertretung darüber nach, wer überhaupt sitzen soll: "Jemand, der eine gravierende Straftat begangen hat und besonders gefährlich ist, da geht nichts anderes." Das sei hochgerechnet ein Drittel aller Strafgefangenen. Für zwei Drittel sollte man über Alternativen nachdenken.

Nachgefragt

Der KURIER sprach mit Strafrechtsprofessor Christian Grafl über die Wirkung von Strafen.


KURIER: Wie holt man Täter auf den ’geraden Weg’ zurück?

Debatte über milde Strafen für Gewaltexzesse
Copyright: BMI/Egon WEISSHEIMER, 28.08.2013 Wien, PK Kriminalstatistik, Direktor des Bundeskriminalamtes,Franz LANG, Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit Konrad KOGLER, Uni. Prof. Dr. Christian GRAFL
Christian Grafl: Ob jemand aufhört oder weitermacht, hängt häufig von biografischen Einschnitten ab: Eine neue Freundin, die ihn davon abhält, jeden Abend ins Wirtshaus zu gehen, ein neuer Job, das Umfeld ändert sich. Diese so genannten turning points sind zumindest gleichwertig zur spezialpräventiven Wirkung von Strafen (von weiteren Delikten abhalten, Anm.).

Lassen sich die Richter von geänderten Strafrahmen besonders beeindrucken oder urteilen sie nach eigenem Gutdünken?


Richter, die schon langjährig Recht sprechen, haben bestimmte Vorstellungen einer Strafhöhe aus der Erfahrung mit ähnlichen Fällen und setzen sie in Relation. Die überlieferte Regel lautet: In einem durchschnittlichen Fall geht man vom unteren Drittel des Strafrahmens aus und rechnet dann Milderungs- und Erschwerungsgründe mit ein. Wenn die kriminalpolitische Meinung sagt: Wir sollten strenger sein, dann kann der Richter dem folgen oder sagen, das interessiert mich nicht, was sich jemand wünscht. Nur wenn die Mindeststrafe erhöht wird, muss er mitgehen.

Sind milde Strafen bei Gewaltdelikten nicht ein gefährliches Signal?


Auch wenn ein Urteil mild erscheint, muss man mitbedenken, welche Folgen es nach sich zieht. Nichts ist wie früher, das soziale Umfeld ist weg, die Schulausbildung abgebrochen, der findet keinen Job mehr, bis zur Gewerbeordnung, mit der man bei bestimmten Strafen bestimmte Gewerbe nicht führen darf.

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