Dealen in der Öffentlichkeit wird eigener Tatbestand

Justizminister Brandstetter (ÖVP) stellte am Mittwoch Details zur Novelle vor
Laut Justizminister künftig bis zu zwei Jahre Haft möglich.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Mittwoch Details zur Novelle des Suchtmittelgesetzes (SMG) vorgestellt. Im Zuge dessen soll ja der Suchtgifthandel im öffentlichen Raum als eigener Tatbestand aufgenommen werden. Brandstetters Vorstellungen zufolge soll dies mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Bereits im nächsten Justizausschuss soll die Novelle behandelt werden.

Polizei drängte auf Änderung

Vor allem die Polizei hatte massiv auf Gesetzesänderungen in diesem Bereich gedrängt. Mit Jahresbeginn trat eine Änderung im Strafgesetzbuch in Kraft, dass die Gewerbsmäßigkeit neu definierte: Für den Nachweis der Gewerbsmäßigkeit müssen die Ermittler nunmehr sicherstellen, dass dem Verdächtigen mindestens drei Fakten nachgewiesen werden und dass er zumindest 400 Euro pro Monat mit seinen Geschäften verdienen wollte.

Die Folge: Drogenfahnder klagten, dass das Dealen vor allem in Wien an bestimmten Hotspots in den vergangenen Wochen stark zugenommen habe.

Tatbestand: Drogenhandel im öffentlichen Raum

Um nicht die Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit, die ja auch für andere Bereiche des Strafgesetzbuches gilt, wieder aufschnüren zu müssen, schlugen Experten wie der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel vor, das Suchtmittelgesetz um den Tatbestand des Drogenhandels im öffentlichen Raum zu erweitern.

Am Montag eigneten sich die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP im Grundsatz auf diesen Weg. Der eigene Straftatbestand soll es nun ermöglichen, Straßendealer wieder leichter in U-Haft zu nehmen.

Nicht nur Hotspots

Der neue Straftatbestand soll dabei nach Brandstetters Vorstellungen nicht nur die typischen Hotspots wie Verkehrsmittel, Stationen, öffentliche Gebäude und den Straßenverkehr umfassen. Es sollen auch andere Orte beinhaltet werden, „wenn das Verhalten durch unmittelbare Wahrnehmung dazu geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen (beispielsweise bei Verlagerung in Stiegenhäuser)“, wie es am Mittwoch in einer Aussendung hieß.

Rasche Umsetzung angestrebt

„Unser Ziel ist es nun, diese Verschärfung so rasch wie möglich umzusetzen“, betonte Brandstetter. „Man darf aber über die Verschärfung der Strafdrohung hinaus nicht verkennen, dass es sich hier um ein tieferliegendes, nicht nur strafrechtliches Problem handelt, und es daher auch Maßnahmen im sozialen und integrationspolitischen Bereich braucht, um es nachhaltig lösen zu können.“

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