Das Erdöl gehört dem Privatmann

Das Erdöl gehört dem Privatmann
Vertrag mit Republik. Unternehmer Tilly muss nur gesetzlichen Förderzins entrichten

Der Tilly Energy Coorporation GmbH (TEC) wurde mit dem Bescheid des Umweltministeriums die Bewilligung der Tiefenbohrung „Julia 1“ erteilt. Gesucht wird nach Thermalwasser, Erdgas und Erdöl. Gebohrt werden darf bis in eine Tiefe von 3000 Metern. Gegebenenfalls können weitere Tiefenbohrungen beantragt werden.

Flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe ( Erdöl und Erdgas) in ihren natürlichen Lagerstätten stehen prinzipiell im Eigentum des Bundes. Dieser kann das Recht zum Aufsuchen, Gewinnen und Speichern (AGS-Vertrag) Unternehmen überlassen. Das wurde im Fall der OMV und der RAG Austria bereits praktiziert, aber nie gegenüber einem Privatmann.

Die KURIER-Frage, warum man das bei Hans Tilly tat, beantwortete das Ministerium ausweichend: Es handle sich bei TEC ebenfalls um ein Unternehmen. Die Vereinbarung beinhaltet jedenfalls die Klausel, dass das gefundene Erdöl oder Erdgas in Tillys Besitz übergeht. Die TEC hat dem Bund laut Auskunft des Ministeriums für die Aneignung dieser Rohstoffe nur den gesetzlichen Förderzins zu entrichten. Dieser betrage 15 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Importwerts pro Tonne Rohöl bzw. 19,2 Prozent pro Terajoule Erdgas, heißt es aus dem Ministerium.

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