Coronavirus: Skrupelloser Handel mit gefälschten Arzneimitteln

Die EU muss sich mit der Corona-Krise intensiv beschäftigen
Bei den aufgegriffenen Fälschungen handelt es sich laut Europol um Arzneimittel gegen Virenerkrankungen sowie Antibiotika, Paracetamol, Ibuprofen und Medikamente gegen Malaria.

Anlässlich der Sicherstellung von 4,4 Millionen gefälschten Medikamenten, Impfstoffen und Atemschutzmasken zur Prävention und Behandlung von SARS-CoV-2 in über 90 Ländern durch die Europol im März, verweist PHARMIG-Generalsekretär Mag. Alexander Herzog auf die Gefahr, die von diesen Präparaten für Patientinnen und Patienten ausgeht:

„Die pharmazeutische Industrie forscht derzeit unter Hochdruck und mit größer Sorgfalt an sicheren Arzneimitteln und Impfstoffen. Es gibt noch kein Präparat, das das derzeit grassierende Coronavirus heilen könnte. Auch wenn dies auf irgendwelchen Internetseiten behauptet wird, sollte man keinesfalls darauf hereinfallen und sich derartige, gefälschte Arzneimittel bestellen. Der skrupellose Handel mit Millionen von Medikamentenfälschungen, auch mit jenen, die vorgeben, das Coronavirus zu bekämpfen, setzt die Gesundheit und das Leben von Patientinnen und Patienten aufs Spiel“, warnt Herzog.

Bei den aufgegriffenen Fälschungen handelt es sich laut Europol vor allem um Arzneimittel gegen Virenerkrankungen sowie Antibiotika, Paracetamol, Ibuprofen und Medikamente zur Behandlung von Malaria. Auch gefälschte Impfstoffe werden angeboten. Laut Herzog sei die Gefahr, die von diesen gefälschten Präparaten ausgeht, enorm, da sie keinerlei Qualitätskontrolle unterliegen. Ob sie wirken, werde weder untersucht noch geprüft.

„Der Kampf gegen diesen Handel ist wichtig, aber noch wichtiger ist die Aufklärung. Wer keine eigentlich rezeptpflichtigen Arzneimittel im Internet kauft, legt Fälschern automatisch das Handwerk. Beziehen Patientinnen und Patienten ihre rezeptpflichtigen Arzneimittel über den Arzt oder die Apotheke, sind sie vor Fälschungen sicher", sagt Herzog.

Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus genügt derzeit ein Anruf des Patienten beim behandelnden Arzt. Dieser stellt ein Rezept aus und übermittelt es per E-Mail oder Fax oder im Rahmen der e-Medikation an die Apotheke. Darüber hinaus gelten seit 2019 EU-weit strenge Vorgaben: Sämtliche rezeptpflichtige Humanarzneimittel müssen mit Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Diese stellen sicher, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die legale Lieferkette eindringen.

Kommentare