Coronavirus: Erster Prozess gegen Erkrankte in Kärnten

Spätestens ab 6. April ist die Maske im Supermarkt Pflicht
Frau soll trotz verhängter Heimquarantäne in Supermarkt gegangen sein.

Eine Kärntnerin muss sich heute, Mittwoch, wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht verantworten. Sie soll während ihrer Covid-19-Erkrankung trotz mündlich verhängter Heimquarantäne in einen Supermarkt gegangen sein. Dabei habe sie keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt ist die erste derartige in Österreich.

Laut Staatsanwaltschaft habe die Frau eine Handlung begangen, "die geeignet war, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, anzeigepflichtigen Krankheit herbeizuführen". Die Verhandlung beginnt um 14.45 Uhr, sie war vorerst für eine Dreiviertelstunde angesetzt.

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