Bürgermeister und Gemeinderäte verurteilt
Betretene Mienen gestern im Landesgerichtshof Innsbruck. Der Bürgermeister von Weer und alle Gemeinde- und Ersatzgemeinderäte des Tiroler Orts sitzen in der ersten Reihe des Schwurgerichtssaal als Angeklagte – insgesamt 13 Personen. Das eben verkündete Urteil macht ihnen sichtlich zu schaffen. Alle wurden soeben des Amtsmissbrauchs bzw. der Anstiftung zum Amtsmissbrauch für schuldig befunden, weil sie im Dezember 2011 dem Abriss eines denkmalgeschützten Widums zugestimmt haben sollen.
28.500 Euro für jeden
Das Schöffengericht verurteilte sie dafür – je nach Einkommenssituation – zu teilbedingten Geldstrafen in der Höhe von rund 1000 bis zu knapp 14.000 Euro. Zusätzlich wurde jedem einzelnen für Verstoß gegen den Denkmalschutz eine Wertersatzstrafe von rund 28.500 Euro aufgebrummt. Die Volksvertreter teilen sich damit jenen Betrag, den ein Gutachter für die theroretische Wiederherstellung des Pfarrhauses festgesetzt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten hatten seinerzeit nach Abschluss einer Gemeinderatssitzung ihre Unterschrift unter einen Beschluss zum Abriss des Widums gesetzt. Einige der Beschuldigten gaben an, dass der Bürgermeister das Papier nur haben wollte, damit ihm niemand politisch in den Rücken fallen könne. Der sagte, dass er das Widum nicht abreißen hätte lassen, wenn es keinen einstimmigen Beschluss gegeben hätte. „Ob der Bürgermeister das Papier nur für das Nachtkastl‘ haben wollte, spielt keine Rolle“, so Richter Andreas Fleckl in seiner Begründung. Jeder in der Runde habe gewusst, dass der Abriss nicht rechtens war.
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