Bub geriet in Schusslinie: Projektil traf ihn am Kopf

Der Achtjährige wurde bei einer Feier an einer Mühle in der Oststeiermark schwer verletzt.

Die Staatsanwältin fragt nach dem Opfer. „Wie geht’s dem Sebastian jetzt?“ Sein Vater nickt. „Gut, gut. Alles wieder in Ordnung.“

Im Sommer sah es laut der Ärzte, die den Achtjährigen in Graz operierten, noch nicht so gut aus: Aus dem Kopf des Buben musste das Projektil eines Luftdruckgewehres entfernt werden bei einer Feier an einer Mühle in der Oststeiermark geriet er in die Schusslinie.

Der Schütze steht Mittwoch in Graz vor Gericht. Schuldig sei er nicht, betont er. „Der Bub ist vor mir aufgetaucht. Ich hab’ nicht mehr reagieren können.“ Richterin Sabine Haas gibt zu, überrascht zu sein. „Sie waren bisher geständig. Da frag’ ich mich, woher der Sinneswandel kommt.“ Der Verteidiger des 38-Jährigen bringt die Geldfrage ins Spiel. „Die Haftpflichtversicherung steht auf dem Standpunkt, der Veranstalter ist schuld und die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern.“ Knapp ist die Antwort auf die Frage, ob Sebastian Schmerzengeld vom Angeklagten bekommen werde. „Die Möglichkeit besteht nicht.“

Seitlich rechts sei der Bub aufgetaucht, glaubt der Angeklagte. „Ich hab’ nachgeladen, den Lauf zusammengeklappt. Dann hat sich der Schuss gelöst. Auf einmal ist der Sebastian da, ein, zwei Meter vor mir.“ Der Bereich um den provisorischen Schießplatz war nur mit einem Band abgesichert. „Mangelhaft“, konstatiert die Richtern. „Dass ein Band niemanden aufhält, ist klar. Und schon gar nicht ein Kind.“

Der Prozess wird vertagt, weil Sebastian als Zeuge kommen muss. Ein kleinerer Teil des Verfahrens endet aber mit einem Urteil: Der Mann, dem die Hütte gehörte, hatte von nur einem Gewehr gesprochen, doch es waren zwei wegen falscher Aussage verurteilte ihn Haas zu zwei Monaten bedingter Haft, nicht rechtskräftig.

Kommentare