Brustimplantate-Skandal: 207.000 Euro für Österreicherinnen

Der TÜV Rheinland, der die Implantate zertifiziert hatte, wurde vom Handelsgericht Toulon verurteilt.

Der deutsche TÜV Rheinland und der TÜV Rheinland France zahlen an 69 österreichische Frauen nach dem PIP-Skandal rund um Brustimplantate insgesamt 207.000 Euro. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Betroffenen im Auftrag des Sozialministeriums vertritt, am Donnerstag mit.

Die französische Firma Poly Implant Prothese (PIP) hatte für die medizinisch nicht zugelassenen Implantate offenbar billiges Industriesilikon verwendet. Die Folgen für Hunderttausende Frauen weltweit waren platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen Austausch erforderten. Manche Ärzte rieten auch Frauen ohne akute Beschwerden zum Austausch der Implantate, was für die Betroffenen erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden bedeutete.

Die aus dem fehlerhaften Produkt entstandenen Schäden könnten die Betroffenen eigentlich gegen den Hersteller geltend machen. Doch PIP ist insolvent, somit sei aus heutiger Sicht für die Geschädigten dort nichts zu holen, berichtete der VKI am Donnerstag in einer Aussendung.

Der VKI hat im Juni 2014 die Ansprüche der 69 Teilnehmerinnen einer Sammelklage gegen den TÜV in Frankreich angeschlossen. Der Vorwurf lautete: der TÜV habe seine Kontrollpflichten verletzt und hätte folglich die "CE"-Zertifizierung der PIP-Implantate nie ausstellen dürfen. Aufgrund der angegebenen Menge an Implantaten hätte es dem TÜV bei den geprüften Buchhaltungsunterlagen auffallen müssen, dass PIP ein anderes, nicht zugelassenes Silikongel verwendete.

Am 20. Jänner dieses Jahres verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zu insgesamt 60 Millionen Euro Schadenersatz. Den Klägerinnen aus Österreich wurden je 3.000 Euro Vorschuss auf Schadenersatz zugesprochen. Laut Begründung des Gerichts hätte der TÜV gegen seine Kontroll- und Aufsichtspflichten verstoßen und die PIP-Implantate nicht bzw. nicht ausreichend geprüft. Der TÜV legte daraufhin umgehend ein Rechtsmittel ein, um nicht jeder Klägerin sofort 3.000 Euro auszahlen zu müssen.

Mit seiner Beschwerde auf Zahlungsaufschub war der TÜV nicht erfolgreich. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence wies den entsprechenden Antrag zurück. Der TÜV bezahlte daher an alle Klägerinnen aus Österreich den vorläufig zugesprochenen Schadenersatz von insgesamt 207.000 Euro aus.

"Wir sind im Interesse der Geschädigten froh, dass die gerichtliche Klärung voranschreitet und der TÜV zu einer vorläufigen Zahlung von 3.000 Euro pro Klägerin verurteilt wurde", sagte Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI. Jetzt sei abzuwarten, ob man im Hauptverfahren gegen den TÜV gewinnen werde.

Darüber hinaus unterstützte der VKI die 69 Frauen auch im Strafverfahren gegen den Unternehmensgründer Jean-Claude Mas und vier leitende Angestellte von PIP. Anfang Mai 2016 bestätigte das Berufungsgericht in Aix-en-Provence die Schuldsprüche des Erstgerichts. Mas wurde zu einer unbedingten, alle anderen Angeklagten zu (teil-)bedingten Haftstrafen verurteilt.

Weil sich die Täter als vermögenslos deklariert hatten, besteht bei Rechtskraft des Urteils für die Frauen die Möglichkeit, über den französischen Opferfonds SAVRI teilentschädigt zu werden. Da eine leitende Angestellte das Urteil annahm, hat der Großteil der Teilnehmerinnen durch Antrag des VKI bereits Geld erhalten. Bei einem rechtskräftigen Urteil der anderen vier Angeklagten, die Rekurs eingelegt haben, würden auch die restlichen Geschädigten Geld aus dem Opferfonds bekommen.

2009 - Die in Frankreich für die Sicherheit von Gesundheitsprodukten zuständige Behörde erhält anonym einen Hinweis, dass PIP bei der Herstellung ihrer weltweit verkauften Brustimplantate aus Silikongel illegale Methoden verwenden könnte. Erste Nachforschungen bestätigen den Verdacht zunächst nicht.

März 2010 - Die Behörde in Frankreich nimmt die Brustimplantate wegen der hohen Reißanfälligkeit vom Markt. PIP meldet Konkurs an und wird später zwangsliquidiert.

April bis Juli 2010 - Frankreichs Justiz ermittelt wegen Betrugs und Gesundheitsgefährdung. Erste Zivilklagen gehen ein.

November 2010 - Eine Opfervereinigung erstattet Anzeige gegen den deutschen TÜV Rheinland, der die PIP-Implantate zertifiziert hatte.

Dezember 2011 - Nach dem Tod einer Frau mit PIP-Implantaten werden Vorermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung eingeleitet. Die Behörden empfehlen 30.000 französischen Frauen die Entfernung der Implantate.

Dezember 2013 - Der PIP-Gründer wird in Marseille wegen Betrugs und Verbrauchertäuschung zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Ein Berufungsgericht bestätigt im Mai 2016 die Haftstrafe.

April 2015 - Der deutsche Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen zur Auslegung europäischer Vorgaben bei der Kontrolle von Medizinprodukten vor, zu denen auch Silikonimplantate gehören.

Juli 2015 - Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence bescheinigt dem TÜV Rheinland, seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der PIP-Produkte erfüllt zu haben. Es hebt damit ein Urteil eines Gerichts in Toulon vom November 2013 auf, demzufolge die Prüforganisation seine Pflicht zur Kontrolle verletzt hatte und Importeure sowie Opfer entschädigen sollte.

Jänner 2017 - Das Handelsgericht in Toulon verurteilt den TÜV Rheinland erneut zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt etwa 60 Millionen Euro, die es rund 20.000 Klägerinnen zuspricht.

Februar 2017 - Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Bei Hinweisen auf Produktmängel müssten sie aber "alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen", um ihren Verpflichtungen zur Qualitätssicherung nachzukommen.

Mai 2017 - Der TÜV Rheinland bekommt keinen Aufschub für die Zahlung von 60 Millionen Euro Schadenersatz. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence weist einen entsprechenden Antrag zurück.

Juni 2017 - Opfer des Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab.

August 2017 - Der TÜV Rheinland und der TÜV Rheinland France zahlten an 69 österreichische Frauen insgesamt 207.000 Euro. Das teilt der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Betroffenen im Auftrag des Sozialministeriums vertritt, mit.

Kommentare