Bootsunglück auf Wörthersee: Schuldspruch bestätigt

Der Platz der Angeklagten im Gerichtssaal
Niederösterreicher starb, Berufung des Lenkers nicht stattgegeben. Strafe ist nun rechtskräftig.

"Moralisch spüre ich natürlich eine Schuld", beteuert der Angeklagte. "Ich habe getrunken, damit fährt man nicht Motorboot." Allerdings beibt der Niederösterreicher auch bei der Berufungsverhandlung der letzten Instanz dabei: Sein Freund, der bei dem Unglück im Juni 2017 gestorben ist, habe ihm ins Lenkrad gegriffen.  "Ich kann das Gutachten des Sachverständigen nicht so stehen lassen, diese völlig an den Haaren herbei gezogenen Unfallversion", begründet der 45-Jährige seine Berufung.

Doch der Richtersenat am Oberlandesgericht Graz folgt am Dienstag nahezu ident dem Ersturteil, das ein Klagenfurter Strafrichter im Mai 2018 aussprach: Der Medienmanager ist schuldig, einen Mann fahrlässig getötet zu haben. Zehn Monate unbedingte Haft reduzierte die letzte Instanz jedoch auf neuneinhalb Monate; zwei Wochen wurden wegen der überlangen Verfahrensdauer abgezogen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Nichtigkeitsbeschwerde

"Wir sehen keinen Grund, die Strafe zu mildern oder zu erhöhen", begründete die Vorsitzende des Senats. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hatte ebenso wie die Verteidigung berufen, der Anklagebehörde war das Strafmaß zu gering gewesen. Der Verteidiger brachte auch Nichtigkeitsbeschwerde ein, unter anderem, weil sich Gerichtsmediziner und Schiffahrtsexperte widersprochen hätten oder Zeugenaussagen nicht bewertet worden seien.

Das Unglück passierte, als das 335 PS starke Boot einen sogenannten Powerturn durchführte, sich quasi einmal rasant im Kreis drehte. Das Opfer, ein 44-jähriger Niederösterreicher, wurde aus dem Boot geschleudert und von der Schiffschraube getötet. "Es war klar, da ist etwas Schreckliches geschehen", repliziert die Richterin. "Da war eine Blutlache auf der Wasseroberfläche, Hautfetzen - und der Mann war weg."

Sie folgt dem technischen Experten, wonach das 44-jährige Opfer von seiner Position aus niemals in das Lenkrad hätte greifen können, um dieses Manöver durchzuführen. Vielmehr sieht die Richterin in der Version  eine Schutzbehauptung. "Die Zeugen sagen, diese Rechtfertigung kam erst am Morgen danach. Und was sagt uns jetzt die allgemeine Lebenserfahrung? Wenn das Opfer ins Lenkrad gegriffen hätte, wäre das doch das erste, das man sagen würde, zur Polizei, zum Bootsführer, zu den Freunden."

Eigene Verhandlung für Bootsführer

Für den Niederösterreicher ist das Verfahren beendet, es gibt keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Der Fall selbst wird das Oberlangdesgericht Graz aber erneut beschäftigen: Die Berufung des ebenfalls in Klagenfurt mitangeklagten Bootsführers wurde heute ungewöhnlicherweise nicht mitverhandelt. Über sein Urteil - drei Monate bedingt - wird gesondert verhandelt.

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