Bluttat im Pongau: Einweisung beantragt

Ein hölzernes Rednerpult mit Mikrofonen und einem Stuhl im Hintergrund.
Der Tatverdächtige soll alkoholabhängig und daher nicht zurechnungsfähig sein.

Die Staatsanwalt Salzburg hat gegen einen 65-jährigen Salzburger aus dem Pongau, der am 8. Juli seine 58-jährige Frau mit sieben Messerstichen getötet haben soll, einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher bei Gericht eingebracht. Der Mann leidet einem Gutachten zufolge an einer fortgeschrittenen Alkoholabhängigkeitserkrankung.

Zu der grausamen Bluttat ist es in einem Hotel im Pongau gekommen, welches der Sohn des Pensionisten betreibt und in dem der 65-Jährige und seine Frau wohnten.

Häufige Konflikte

Wegen der Alkoholprobleme des Pongauers soll es öfters zu Streitigkeiten mit seiner Frau gekommen sein. Dabei verhielt er sich den Ermittlungen zufolge aggressiv, aber nicht gewalttätig. Die verängstigte Senior-Wirtin soll bereits mehrmals die Polizei um Hilfe gerufen haben. Im Jahr 2012 sprachen die Beamten gegen den Pongauer eine Wegweisung wegen gefährlicher Drohung gegenüber seiner Ehefrau aus.

Kurz vor der Tat wählte die Senior-Wirtin gleich zweimal den Notruf der Polizei. Ihr Mann sei betrunken und würde sie und die Serviererin beschimpfen, schilderte sie beim ersten Anruf. Zwei Polizisten fuhren zum Hotel und trafen dort rund 15 Minuten vor der eigentlichen Bluttat ein. Da aber die 58-Jährige angab, sie sei von ihrem Mann weder tätlich angegriffen noch bedroht worden, und sich der Mann vor den Beamten ruhig und freundlich verhielt, rückten diese wieder ab.

Doch kaum waren die Polizisten abgezogen, begann der Mann laut dem Einweisungsantrag der Staatsanwaltschaft neuerlich herumzuschreien. Als die Verängstigte neuerlich den Notruf wählte, dürfte er sie aufgefordert haben, das Telefonat zu beenden.

Frau starb noch am Tatort

Als die Frau das ablehnte, soll er aus dem Schlachthaus ein Fleischmesser mit rund 30 Zentimeter langer Klinge geholt und auf sie eingestochen haben. Die Schmerzensschreie der Frau sind auf der Tonaufnahme des Polizeinotrufes zu hören. „Sie starb an Ort und Stelle durch Verbluten aufgrund einer Brustkorbstichverletzung mit Teileröffnung der großen Körperschlagader sowie einer vierfachen Rückenstichverletzung mit Eröffnung des Brustkorbes“, zitierte Staatsanwalt Neher aus dem Antrag.

Der ehemalige Fleischhauer soll wegen seiner Erkrankung in den Jahren 2010 und 2012 schon mehrmals in der Christian-Doppler-Klinik stationär aufgenommen worden sein.

Wäre der Senior-Wirt und ehemalige Metzger zur Tatzeit als zurechnungsfähig eingestuft worden, hätte die Staatsanwalt Anklage wegen Mordes und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt erhoben, erklärte Mediensprecher Marcus Neher gegenüber der APA.

Noch kein Prozesstermin

Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, deshalb gibt es auch noch keinen Prozesstermin. Der 65-Jährige (Verteidiger: Rechtsanwalt Leopold Hirsch) ist derzeit in der Sonderstation für forensische Psychiatrie in der Christian-Doppler-Klinik Salzburg stationär untergebracht.

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