Biker tot: Autofahrer in Ried zu Geldstrafe verurteilt

Polizeiauto
45-Jähriger Autofahrer muss 2.100 Euro bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein 45-jähriger Autofahrer ist am Montag im Landesgericht Ried zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.100 Euro rechtskräftig verurteilt worden, weil er Ende Juli einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat. Der Salzburger hatte beim Linksabbiegen ein entgegenkommendes Motorrad übersehen. Der 55-jährige Lenker überlebte nicht.

Auch knapp fünf Monate nach dem Unfall konnte der Angeklagte dem Gericht keine Erklärung dafür geben. „Ich hätte ihn sehen müssen, habe es aber nicht“, meinte er hörbar mitgenommen. Er wollte im Juli von der B148 im Bezirk Braunau abbiegen. Er hatte den Wagen schon auf 25 km/h herabgebremst, als er einen Schlag am Auto spürte, erinnerte er sich.

Fahrlässige Tötung

Mit dem Heck hatte er das Motorrad erwischt. Der Biker sei laut Gutachter 15 Meter durch die Luft geschleudert worden, landete auf der Gegenfahrbahn und wurde von einem weiteren Pkw überrollt.

Nachdem der Angeklagte nicht alkoholisiert war und nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob das Licht des Motorrads eingeschaltet war, verurteilte das Gericht den Angeklagten nur wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm grob fahrlässige Tötung zur Last gelegt.

Kommentare