Bei Rauferei Auge ausgestochen: Prozess
Mit einem schweren Vorwurf ist ein Boxkämpfer am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg konfrontiert worden: Der 23-Jährige soll im Vorjahr in einem Lokal ein Weinglas einem Gast so heftig ins Gesicht gestoßen haben, dass es zerbrach und sich der Stiel ins linke Auge bohrte. Der Bursch ist seither an diesem Auge blind. Der Angeklagte sagte, er sei betrunken gewesen und könne sich nicht erinnern.
Angepöbelt
Zugetragen hat sich der Vorfall in den Morgenstunden des 30. November 2013 im "Friesacher-Stadl". Wie Staatsanwalt Marcus Neher ausführte, war das Opfer der Glasattacke zuvor schon auf der Herrentoilette des Lokals von dem Angeklagten oder einem unbekannten Begleiter angepöbelt und gefragt worden, warum er sie denn "so blöd" ansehe.
Ohne Vorwarnung habe ihm der Unbekannte mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt. Daraufhin hätten ihm die beiden Männer Tritte und Schläge versetzt und ihm Hämatome im Brustbereich zugefügt. Nachdem der Bruder des Opfers die beiden zur Rede gestellt habe, habe der Angeklagte dem Verletzten das Weinglas ins Gesicht gerammt. Ein danebenstehender Lokalbesucher wurde dem Staatsanwalt zufolge ebenfalls von Glassplittern getroffen. Er erlitt eine Rissquetschwunde unterhalb des rechten Auges.
Bleibende Schäden
Laut medizinischem Gutachten drang der Glasstiel in den Glaskörper des Auges. Das Opfer erlitt unter anderem eine Augapfelzerreißung, einen Glaskörperverlust, einen Netzhautriss und eine Netzhautabhebung. Mehrere Operationen unter Vollnarkose folgten, die Linse musste entfernt werden. Das Opfer kann nur mehr einen Rest-Lichtschein erkennen.
Eine Besserung sei nicht mehr zu erwarten, auch nicht bei den Narbenbildungen im Gesicht, sagte der Staatsanwalt. Er warf dem Boxer - der Salzburger stammt aus dem Tennengau - absichtlich schwere Körperverletzung mit einer schweren Dauerfolge (Paragraf 87 StGB) vor. Hier beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre.
Vollrausch
Doch der Verteidiger ging von "einer Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung (Paragraf 287)" aus, die einen geringeren Strafrahmen vorsieht. "Er ist tatsächlich verantwortlich für die schweren Verletzungen. Es tut ihm unsagbar leid. Er war aber voll berauscht, er hat nichts mehr gewusst", sagte Rechtsanwalt Hubert Stanglechner.
Sein Mandant habe im Alter von 13 Jahren einen extremen Alkoholmissbrauch betrieben. Mit der Ausübung seines Sportes sei es zu einer Wende gekommen. Der Beschuldigte trinke nur drei bis vier Mal im Jahr Alkohol, und zwar dann, wenn es etwas zu feiern gebe, sagte Stanglechner.
Keine Erinnerung
Zeugen konnten den Boxer eindeutig als Täter identifizieren. Der Angeklagte sagte zur Vorsitzenden des Schöffensenats, Richterin Daniela Meniuk-Prossinger, er habe am Abend vor der Tat in einem anderen Lokal bei einem Krampuskränzchen einen sportlichen Erfolg gefeiert und mehrere Runden Bier und Schnaps bezahlt.
Er selbst könne sich nur mehr an ein Weißbier erinnern, das er getrunken habe. Wie viel Alkohol es insgesamt gewesen sei, wisse er nicht. Den Ermittlungen und Zeugenaussagen zufolge hatte sich der Sportler durch den Schlag mit dem Glas selbst an der rechten Hand verletzt und sich danach ins Salzburger Unfallkrankenhaus begeben. Bei der Aufnahme erzählte er, dass er sich in einem Lokal am Salzburger Rudolfskai verletzt habe. Daran könne er sich nicht erinnern, erklärte der Beschuldigte heute. "In der Krankengeschichte wurde nichts von einer Alkoholisierung vermerkt", wunderte sich die Vorsitzende.
Ob noch heute ein Urteil ergeht, steht noch nicht fest.
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