Behörde rüffelt Fabrik: „Nudeln in Wasser kochen“

Der Hinweis auf Wasser fehlt
Kärntner Unternehmen muss 623 Euro Strafe zahlen - weil Zubereitungshinweis auf Packung fehlte.

Die Firmenchefin schmunzelt mittlerweile selbst. „Kurios ist das Ganze aber schon“, merkt Katharina Gregori an und fragt am Donnerstag via Facebook, ob es denn „nicht allgemein bekannt ist, dass man Teigwaren in kochendem Wasser kocht?“

Exakt diesen Hinweis vermisste nämlich die Bezirkshauptmannschaft Villach auf den Packungen der „Goldfinknudeln“ aus der mehr als 100 Jahre alten Kärntner Firma. Dafür und für ein paar weitere Verstöße flatterte dem Unternehmen eine Strafverfügung ins Haus. Kostenpunkt: 623 Euro.

Gregori machte den Strafbescheid öffentlich und stellte ihn für alle lesbar auf die Facebook-Seite des Unternehmens. Drei Punkte schmeckten den Kontrolloren nicht. Die Zutatenlistenliste war zu vollständig „4 Volleier/kg (20 %) “ steht da auf der Verpackung. Zulässig seien aber nur Angaben „ausschließlich in Prozent“ rüffelt die Behörde.

Zubereitungstipp

Ein Piktogram einer Sanduhr, beschriftet mit „8 - 10 Minuten“, gefiel auch nicht: Es fehle der Hinweis auf den Kochvorgang per se, mahnte die Bezirkshauptmannschaft und empfahl, es doch so schreiben zu lassen: „Zubereitung: 8 - 10 Minuten in kochendem Wasser“. Zum Drüberstreuen fand auch noch ein Schreibfehler Eingang in die Verfügung: Beim Hinweis „mindestens haltbar“ fehlte doch glatt das „s“ beim „mindestens“.

Gregori wird die Strafe natürlich begleichen, hofft aber, nicht auch noch die restlichen Etiketten austauschen lassen zu müssen. Immerhin gehe es um zehn Tonnen hochwertige Ware. Aber sie frage sich, „ob man durch solche Auflagen nicht die menschliche Fähigkeit des Denkens untergräbt“, sinniert die Unternehmerin auf Facebook.

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