Baby starb nach Geburt, ein Kind behindert: Anklage gegen Spital

Vanessa kann nicht gehen und nicht sprechen
Fünf Frauen klagen steirisches Spital an: Es habe Komplikationen gegeben. Ein Baby ist tot, ein Kind schwer behindert.

Vanessa kann nicht gehen, nicht selbständig sitzen, den Kopf kaum selbst halten. "Wir werden nie erleben, dass unsere Tochter Mama oder Papa sagt", seufzt Stefanie Z. "Unserere Tochter kann auch nicht sprechen."

Das hätte nicht passieren müssen, sind die Steirerin und ihre Anwältin Karin Prutsch überzeugt: Das Mädchen kam im Februar 2010 im Diakonissenspital Schladming zur Welt, ohne ärztliche Hilfe, nur unter Anwesenheit einer Hebamme. "Vanessa war komplett blau und hat alles hängengelassen, Arme, Beine. Und die Hebamme ist einfach weggegangen." Stefanies Schwiegermutter, die Stefanie in den Kreissaal begleitet hatte, holte die Hebamme zurück: "Tun'S was, das Dirdnl hängt her wie ein nasser Fetzen."

Zivilrechtlich bekam Familie Z. bereits Recht: Mehr als 400.000 Euro wurden Vanessa fürs Erste zugesprochen.  "Wenigstens ist sie finanziell abgesichert, wenn ich dann einmal nicht mehr für sie sorgen kann", sagt ihre Mutter leise.

Doch der Fall Vanessa ist nicht der einzige, weshalb  die Staatsanwaltschaft Leoben einen Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung beziehungsweise schweren Körperverletzung gegen einen Facharzt, drei Hebammen und die Diakonissen als Verband eingebracht hat (es gilt die Unschuldsvermnutung): Es geht um fünf Geburten, bei denen Frauen schwer verletzt worden sein soll.

Gloria lebte nur ein paar Wochen

Ein Baby ist kurz nach der Geburt gestorben. Es hieß Gloria und kam im Juli 2014 zur Welt - klinisch tot, Sauerstoffmangel, wie Anwältin Prutsch aus einem Gutachten zitiert. Ihre Mutter Marion B. hat ebenfalls zivilrechtlich bereits Recht bekommen, 65.000 Euro wurden ihr zugesprochen. "Aber unsere Tochter ist tot", schluchzt sie am Donnerstag bei einem gemeinsamen Termin mit weiteren betroffenen Frauen. "Das Geld ist egal, das brauchen wir nicht mehr."

Baby starb nach Geburt, ein Kind behindert: Anklage gegen Spital

Vier der fünf Betroffenen mit ihrer Anwältin

Rechtsanwältin Prutsch wirft den Verantwortlichen vor, dass nicht genügend Fachärzte vorhanden gewesen und entsprechende Bescheide nicht eingehalten worden seien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Anfang 2015, das Verfahren zog sich über vier Jahre und wird noch andauern.Weitere Gutachten wurden in Auftrag gegeben.

"Niemand soll so leiden"

Die betroffenen Mütter wollen nun einmal mit ihren Geschichtenan die Öffentlichkeit gehen. "Ich will, dass niemand ein solches Leid ertragen muss", begründet Bianca F. Ihre Tochter kam im Dezember 2011 zur Welt, sie lebt und ist gesund. Aber Bianca F. erlitt einen massiven Blutverlust, nachdem die allein anwesende Hebamme einen Dammschnitt verpatzt haben soll. "Ich hab' unentwegt geblutet, da war eine Blutlache. Ich hab' befürchtet, entweder sterbe ich oder mein Kind."

Spital kontert

Seitens des Diakonissenspitals wehrte sich ein Sprecher gegen die Vorwürfe. Seit 2014 habe die Justiz zehn Fälle untersucht, sechs davon eingestellt. "Die Klinik Diakonissen Schladming bedauert ausdrücklich – unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht – wenn im Zuge von Geburten Probleme auftraten und Patienten zu Schaden gekommen sind", hieß es in einer schrifltichen Stellungnahme. Die Fälle im aktuellen Strafantrag betreffen je eine Geburt aus den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014: Seither sei die geburtshilfliche Einrichtung mehrfach behördlich überprüft worden, ein externer Sachverständiger sei zugezogen worden. Es habe seit 2015 keinerlei Beanstandungen seitens der Behörde mehr gegeben.

Die strafrechtliche Verantwortung sei von einer möglichen zivilrechtlichen Haftung zu unterscheiden, betonte der Sprecher. Ein Organisationsverschulden für diese bedauerlichen Einzelfälle wird vom Spital bestritten.

Kommentare