Ausreisetestpflicht für Bezirk Kufstein kommt

An der Grenze von Tirol und Deutschland wird streng kontrolliert
Die Ausreisebeschränkung tritt mit Mittwoch in Kraft und gilt voraussichtlich für zwei Wochen. Im Bezirk Schwaz gilt die Ausreisetestpflicht weiterhin.

Ab Mittwoch wird für den Bezirk Kufstein eine Ausreisetestpflicht eingeführt. Grund dafür ist ein verstärktes Auftreten der britischen Virusmutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (E484K-Zusatz), teilte das Land mit. Derzeit gebe es in Tirol 216 aktiv positive Fälle dieser Variante. Die Testpflicht soll bis 14. April gelten.

Der Start Mittwoch wurde deshalb gewählt, um bis dahin noch vermehrt Testkapazitäten im Bezirk ausbauen zu können, hieß es in einer Aussendung. Zum bisherigen Testangebot werden weitere Testkapazitäten etwa mit PCR-Gurgeltests im Bezirk Kufstein eingerichtet. 

Drei Viertel der aktiven Fälle dieser Variante waren in den Bezirken Kufstein (54) und Schwaz (103) aufgetreten. In Schwaz gilt die Ausreisetestpflicht noch bis 1. April. In Kufstein wird zudem eine FFP2-Maskenpflicht an ausgewählten öffentlichen Plätzen verordnet. Laut Gesundheitsministerium war diese Virusform bisher nur vereinzelt in anderen Teilen Österreichs aufgetreten.

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