Amtsmissbrauch - Finanzbeamter in Klagenfurt verurteilt

Symbolbild
Steuerdaten des Sohnes und der Ex-Partnerin abgefragt. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 55 Jahre alter Finanzbeamter ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Er hatte für sich privat personenbezogene Steuerdaten abgefragt und damit Paragraf 1 des Datenschutzgesetzes verletzt. Der Mann bekannte sich schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Teamreferent hatte die Steuerdaten seines minderjährigen Sohnes und dessen Mutter in den Jahren 2010 und 2013 mehrfach abgefragt. Er habe im Laufe eines Unterhaltsverfahrens feststellen wollen, ob er nun Alimente zu zahlen habe oder der Sohn wieder ein Einkommen beziehe, erklärte der Finanzbeamte in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Gerhard Pöllinger. Er habe keinen Kontakt mit dem Sohn gehabt und die Gesprächsbasis mit der Mutter des Burschen sei nicht gut gewesen, meinte er weiter, daher habe er sich die notwendigen Informationen auf diesem Weg beschaffen wollen. "Sie wollten der Keppelei aus dem Weg gehen und haben den Weg in die Illegalität gewählt", meinte der Richter dazu.

Verteidiger Arthur Berger verwies auf das Geständnis, die Unbescholtenheit seines Mandanten und das lange Unterhaltsverfahren, im Zuge dessen er die Abfrage gemacht hatte. Darüber hinaus liegen die Taten weit zurück.

"Das Geständnis ist gut, kommt aber etwas spät", erklärte Staatsanwältin Ines Küttler in ihrem Plädoyer. Darüber hinaus sei die Schuld nachweisbar. Sie beurteilte eine Ausforschung von Daten aus persönlichen Gründen verwerflicher als "beispielsweise die Abfrage von Häusern der Promis aus Neugierde". Der Angeklagte wisse über die Datenschutzrichtlinien genau Bescheid, führte sie aus und plädierte für eine "empfindliche Strafe", die jedoch nicht mit dem Amtsverlust verbunden sein sollte.

Die Verteidigung hatte auf Diversion plädiert, was vom Schöffensenat abgelehnt wurde. Die Tat sei nicht derart verwerflich wie von der Staatsanwältin herausgearbeitet, aber auch nicht so harmlos, wie von der Verteidigung dargestellt, erklärte der Richter. Der Mann habe seine Amtsgewalt ganz gezielt zur Erreichung eines persönlichen Vorteils missbraucht. Das sei nicht zu bagatellisieren. Darüber hinaus handle es sich um eine Mehrzahl an betroffenen Personen und Angriffen. "Aber wir wollen auch keine Existenz vernichten", so Pöllinger. Daher blieb die bedingte Haftstrafe inklusive der Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichteinbringung der Geldstrafe unter einem Jahr. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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