Alte FP-Riege verdient den Titel "Medienkaiser 2013"

Am 3. März 2013 abgewählt, doch tatsächlich noch bis 27. März in Amt und Würden, ließ es die damalige freiheitliche Regierung in Kärnten noch so richtig krachen. Das geht aus dem Bericht über Ausgaben im Rahmen des Medienkooperations- und Förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) für das Jahr 2013 hervor, den Finanzreferentin Gaby Schaunig ( SPÖ) am Dienstag dem Regierungskollegium vorlegt.
Laut Schaunig haben die Regierungsmitglieder der vorangegangenen Legislaturperiode (die Regierung Dörfler II) im ersten Quartal des Jahres 2013 insgesamt 314.205,30 Euro etwa für Inserate ausgegeben. Die neue Regierung (Kaiser I) begnügte sich in den restlichen drei Quartalen 2013 mit zusammen lediglich 296.650,86 Euro.
Dörfler und Dobernig
Der KURIER ist im Besitz von Details. Rund zwei Drittel des im ersten Quartal ausgegebenen Geldes entfallen allein auf Dörfler und Harald Dobernig (beide FPK, jetzt FPÖ). Beim Landeshauptmann stehen 111.913,90 Euro zu Buche, beim Landesrat und damaligen Finanzreferenten 96.726,71 Euro.
Nicht gerade sparsam ging auch der vor wenigen Wochen aus der Landespolitik ausgeschiedene ÖVP-Landesrat Wolfgang Waldner um – er brachte es auf 70.567,79 Euro. Geradezu bescheiden nehmen sich die auf Kurt Scheuch (FPK, 11.699,40), Christian Ragger (FPK, 11.343,31), Beate Prettner ( SPÖ, 9314,19) und Peter Kaiser (SPÖ, 2640,00) aus.
Dafür ist Kaiser als Landeshauptmann seit 28. März 2013 vom Schlusslicht zum Spitzenreiter mutiert. Er hat in den restlichen drei Quartalen 2013 Aufträge in Höhe von 110.185,89 Euro erteilt. Seine erste Stellvertreterin Beate Prettner (SPÖ) folgt mit 75.740,21 Euro, Dritter ist Rolf Holub (Grüne) mit 43.957,91 Euro. Es folgen Waldner (36.781,88), Ragger (27.149,97) und Schaunig, die lediglich 2835,00 Euro ihrer Schatulle entnahm. Kaum zu glauben, aber wahr: Bei Gerhard Köfer (Team Stronach) steht eine Null. "Er hat im vergangenen Jahr keine MedKF-TG-relevanten Ausgaben getätigt", hieß es dazu aus dem Büro Schaunig.
Bundesgesetz
Zur Erläuterung: Das Bundesgesetz betrifft Medienkooperationen sowie Werbeaufträge und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, welches mit 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist.
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