Alkohol für Jugendliche: Strenge Kontrollen, weniger Anzeigen

15 Jahre und sechs Monate ist der Jugendliche alt und motzt, weil er in die große Disco am Grazer Stadtrand nicht hinein darf. Aber die Türsteher sind strikt, erst ab 16 Jahren hat der Bursche Zutritt. "Die Disziplin bei den Wirten ist sehr groß geworden", bestätigt Polizist Robert Rieger, der die Jugendschutzstreife in Graz leitet. "Viele wollen das nicht mehr, dass Jugendliche bei ihnen aufgegriffen werden. Die rufen uns sogar schon an."
Ein Grund ist das Jugendschutzgesetz, das seit exakt zwei Jahren in der Steiermark in Kraft ist. Es stellt unter anderem überschrittene Ausgehzeiten und verbotenen Alkoholkonsum unter Strafe: Unter-16-Jährige dürfen etwa Alkohol nicht einmal besitzen, geschweige denn trinken. Werden sie ertappt, gibt es ein Organmandat oder eine Anzeige für den Jugendlichen selbst, aber auch für die Eltern oder den Wirten, der ausgeschenkt hat.
Weniger Fälle
Die Polizei kontrollierte allein im Vorjahr 5260 Personen und strafte rigoros, das sprach sich herum. Das schlägt sich dann auch in der Statistik nieder. 2014 gab es 1740 Verwaltungsstrafverfahren nach dem Jugendschutzgesetz: 40 Prozent betrafen Unter-16-Jährige, 39 Prozent Erziehungsberechtigte. Gastwirte und Gewerbetreibende wurden nur zu knapp vier Prozent verfolgt.
Die meisten Fälle betrafen Alkohol: 345-mal wurden Jugendliche wegen Besitzes oder Konsums angezeigt. Insgesamt mussten Eltern Geldstrafen in der Höhe von 51.980 Euro zahlen, Wirte 6688 Euro und Jugendliche 4520 Euro.
Verglichen mit früheren Jahren, scheinen 1740 Verfahren eine massive Verbesserung. 2012 gab es nach alten Spielregeln noch 3420 Verfahren, 2011 waren es 3323. Gegenüber 2009 ergibt sich sogar ein Rückgang von 61 Prozent.
Vorglühen bleibt
Doch die Statistik sei trügerisch, warnt Polizist Rieger. "Von den Anzeigen her hat es sich extrem reduziert. Aber die Disziplin, nicht geschnappt werden zu wollen, ist unglaublich." Das "Vorglühen" zu Hause oder "Kofferraumtrinken" mit mitgebrachten Flaschen nehme nämlich wieder zu. "An das Alkoholverbot hält sich kein Mensch. Man darf nicht glauben, dass ein Gesetz jemanden davon abhält, zu trinken. Jetzt wird halt nur der Schein gewahrt."
Jugendlandesrätin Ursula Lackner, SPÖ, sieht aber ein Ziel des Gesetzes erreicht: In 53 Prozent aller Fälle wurden im Vorjahr Beratungsgespräche verordnet. "Dabei wird Jugendlichen geholfen statt sie zu kriminalisieren." Sie wünscht sich aber mehr Disziplin in Handel und Gewerbe: Testkäufer konnten in jedem zweiten Betrieb Alkohol erwerben, obwohl sie zu jung dafür waren.
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