Überzogene Festnahme unter Polizei-Kollegen
Die alte Volksweisheit, wonach eine Krähe einer anderen kein Auge aushacke, versuchte ein Gruppeninspektor in Krumpendorf zu widerlegen: Er nahm während einer Verkehrskontrolle wegen ungebührlichen Verhaltens einen höherrangigen Abteilungsinspektor fest. Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun fest, dass diese Maßnahme überzogen war.
Es begann mit einem Missverständnis um ein Haltezeichen, das der Gruppeninspektor einem nahenden Pkw gab. Ein Gruppeninspektor gehört in der Hierarchie noch zu den einfacheren Beamten. Im Fahrzeug saß aber ein Abteilungsinspektor vom Landeskriminalamt Klagenfurt, der sofort sauer reagierte. In der Anzeige ist von einem aggressiven Verhalten zu lesen, weil er „herumgeschrien und provoziert hat und sich in einem Erregungszustand befunden hat“.
Der Gruppeninspektor rief drei Kollegen um Hilfe. Er verhängte wegen des Erregungszustandes ein Fahrverbot über den Abteilungsinspektor, und verlangte die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel – was dieser verweigerte.
Festnahme
Da befand sich der Abteilungsinspektor plötzlich auf der anderen Seite des Gesetzes: festgenommen und abtransportiert auf den Posten. Dort durfte er nur, wie im Gesetz vorgesehen, eine Person seines Vertrauens verständigen. Erst ein aus Ferlach herbeigeeilter Offizier des Bezirkskommandos konnte den Abteilungsinspektor befreien. Der Festgenommene beschwerte sich beim Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung: „Die Festnahme durch Gruppeninspektor K. ist aus reiner Willkür erfolgt und es ist ihm offensichtlich nur darum gegangen, zu zeigen, dass er als Gruppeninspektor in der konkreten Situation am sogenannten ,längeren Ast‘ sitze und er einen in der Diensthierarchie übergeordneten Abteilungsinspektor festnehmen könne.“
Da dem Abteilungsinspektor eine Behinderung der Amtshandlung nicht nachgewiesen werden konnte, bekam er recht: Die Festnahme war ungesetzlich. Der Bund und das Land Kärnten müssen ihm die entstandenen Kosten ersetzen – bei sonstiger Exekution.
Beim Landespolizeikommando Kärnten wird nun geprüft, ob nun auch dienstliche Maßnahmen notwendig sind. Eher nicht, meint man dort. Weil dienstlich haben die beiden so gut wie nichts mit einander zu tun. Außer, der Abteilungsinspektor fährt irgendwann wieder einmal nach Krumpendorf.
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