7.648 SMS in knapp sechs Wochen: Stalker verurteilt

(Symbolbild)
Sechs Monate bedingt für 33-Jährigen in Klagenfurt, der Scheidung nicht akzeptieren wollte. Urteil nicht rechtskräftig.

7.648 SMS in nicht einmal sechs Wochen hat ein 33-Jähriger seiner Ex-Frau nach der Scheidung geschrieben. Etwa 50 davon enthielten teils wüste Drohungen. Am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zeigte sich der Mann einsichtig und reuevoll, die Ex-Frau bestätigte, dass seit ihrer Anzeige nichts mehr vorgefallen sei. Richterin Michaela Sanin verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingter Haft.

Er habe sich nach der Scheidung sehr schlecht gefühlt, sei eifersüchtig gewesen und habe seine Ex-Frau dazu bringen wollen, zu ihm zurückzukommen. So verantwortete sich der gebürtige Rumäne, der nur gebrochen Deutsch spricht - die Kurznachrichten ließ die Polizei denn auch übersetzen, die Ausdrucke ergaben einen beachtlichen Stapel Papier auf dem Richtertisch. Ob er denn gearbeitet habe in dieser Zeit, wollte Richterin Sanin von ihm wissen - diese Unzahl an Nachrichten zu schreiben, sei ja zeitaufwendig gewesen. Die meisten hätte er abends verfasst, antwortete der Mann. Zu den Drohungen meinte er, das sei "nur gesagt, nicht getan", er könne niemandem etwas zuleide tun, nicht einmal einem Tier.

Die Frau erstattete Anzeige, weil sie dem SMS-Terror ein Ende setzen wollte. Noch während ihrer einstündigen Vernehmung bei der Polizei trudelten nicht weniger als 16 SMS des Angeklagten ein. Die Anzeige half: Ab dem Moment, da ihr Ex-Mann von der Polizei vernommen und über ihn ein Betretungsverbot von zwei Wochen verhängt worden war, herrschte Ruhe. Das bestätigte die Frau in ihrer Zeugenaussage. Sie habe sich auch problemlos mit ihm auf eine Besuchsrechts-Regelung für den gemeinsamen Sohn geeinigt, sagte sie. Dass er ihr etwas antun hätte wollen, habe sie ohnehin nie geglaubt.

Die Richterin erklärte, die bedingte Strafnachsicht sei deshalb möglich gewesen, weil er unbescholten sei und nach der Anzeige tatsächlich aufgehört habe, die Frau zu belästigen. Der Verurteilte bedankte sich und verließ den Gerichtssaal - einträchtig mit seiner Ex-Frau. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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