5,4 Kilogramm Heroin in Klagenfurt verkauft: Fünf Jahre Haft

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
24-Jähriger hatte Drogenlieferungen aus Slowenien bekommen. Teilbedingte Haft für Beitragstäterin, nicht rechtskräftig.

Wegen Heroinhandels in großem Stil ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 24-jähriger Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, von Februar bis Oktober 2018 insgesamt 5,4 Kilogramm Heroin verkauft zu haben.

Seine 18-jährige Exfreundin wurde als Beitragstäterin zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 24-jährige kroatische Staatsbürger hatte sich gleich zu Beginn der Verhandlung schuldig bekannt. Regelmäßig habe er im Jahr 2018 Drogenlieferungen aus Slowenien bekommen, wer seine Lieferanten waren, wollte er aber nicht sagen. Die Drogen verkaufte er direkt in seiner Wohnung weiter.

200.000 Euro Umsatz

Wie Staatsanwältin Gabriele Lutschounig vorrechnete, hatte er so mehr als 200.000 Euro Umsatz gemacht. Bis zu fünf Gramm Heroin am Tag habe er selbst konsumiert, gab der Mann an. Der 24-Jährige ist mehrfach vorbestraft - etwa wegen Körperverletzung, versuchten Raubes, versuchter schwerer Nötigung und Suchtgifthandels.

Schuldig bekannte sich auch die 18-Jährige - auch wenn sie die Menge der Drogen bestritt, die sie verkauft haben soll. Im vergangenen Jahr war sie bei dem 24-Jährigen eingezogen. Wenn dieser nicht daheim war, wickelte sie die Drogengeschäfte ab.

Freundin als Vertretung

Laut Anklage habe sie so 750 Gramm Heroin weiterverkauft - damit wäre die Grenzmenge um mehr als das 25-fache überschritten, was vor allem Auswirkungen auf die Strafhöhe hätte. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger sah schlussendlich als erwiesen an, dass die 18-Jährige rund 360 Gramm Heroin weitergegeben hatte.

Der bisher unbescholtenen Frau, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, sei ihr Geständnis zugutegekommen, sagte der Richter.

230-fache Grenzmenge

Gleiches galt für den 24-jährigen Hauptangeklagten - aber unter anderen Voraussetzungen. Er habe die Grenzmenge um das 230-fache überschritten, rechnete Schofnegger vor.

Auch war der Mann bereits zwei Mal in Haft, ein Mal davon wegen Suchtgifthandels. Dafür war er zu zwei Jahren Haft verurteilt und nach 16 Monaten bedingt entlassen worden. Die bedingte Entlassung wurde widerrufen, was bedeutet, dass der Mann nun fünf Jahre und acht Monate Gefängnis ausfasste.

Beide Angeklagte nahmen das Urteil an. Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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