447 Schusswaffen bei Gerichten abgenommen
Bei den Sicherheitskontrollen in Justizgebäuden sind im Vorjahr 178.435 Gegenstände abgenommen worden, darunter 447 Schusswaffe.
Beachtlich ist die Anzahl der Hieb-und Stichwaffen: Davon waren es 49.726. Und auch sonst fand sich in den Taschen der Besucher allerlei Gefährliches. Pfefferspray, Nagelfeilen, Schraubenzieher und Regenschirme mussten insgesamt 128.262 Mal beim Eingang zu den Gerichtsgebäuden zurückgelassen werden - die Eigentümer bekamen die Gegenstände beim Verlassen des Gebäudes wieder zurück. Ausnahme: Schusswaffen gab's nur gegen Vorweis des Waffenpasses.
Insgesamt gesehen wurden mehr Dinge abgenommen als im Vorjahr. Das erklärt die Justiz mit der Ausweitung der Sicherheitskontrollen. Derzeit verfügen fast 90 Prozent der Gerichte über derartige Kontrollen.
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