24-Jähriger wegen Vergewaltigung in Salzburg verurteilt

Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an (Symbolbild)
Er hat ein 17 Jahre altes Mädchen in seinem Auto zu sexuellen Handlungen gezwungen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Ein 24-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung zu 24 Monaten teilbedingter Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Der bisher unbescholtene Mann soll im September 2018 eine 17-Jährige im Flachgau auf die Rückbank seines Autos gezerrt und mit Gewalt zur Duldung von beischlafähnlichen Handlungen gezwungen haben.

Der Syrer hat die Tatvorwürfe stets bestritten. Er sagte zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, das Mädchen habe freiwillig mitgemacht, es sei aber dann wegen ihres Drogenkonsums hysterisch geworden. Laut Anklage soll er die 17-Jährige auch mit dem Umbringen bedroht haben, falls sie jemandem von dem Vorfall erzählen sollte.

Der Beschuldigte hat das Mädchen am 15. September 2018 in einer Shisha-Lounge in der Stadt Salzburg kennengelernt. Er vereinbarte mit ihr für den 17. September eine Ausfahrt in seinem BMW. Sie willigte ein. Die beiden sollen damals Drogen konsumiert haben. Einen Geschlechtsverkehr lehnte die 17-Jährige ihren Aussagen zufolge ab und setzte sich gegen die Übergriffe heftig zur Wehr. Der Mann hatte zuvor den Wagen mittels Zentralverriegelung versperrt.

Radfahrer kamen zur Rettung

Dem Opfer gelang es schließlich, durch ein zum Teil geöffnetes Fenster aus dem Pkw zu klettern und zu flüchten. Radfahrer nahmen sich der um Hilfe schreienden 17-Jährigen an und alarmierten die Polizei. Der Täter wurde kurze Zeit später festgenommen. Das Gericht hielt die Angaben des Mädchens im Kerngeschehen für glaubwürdig, auch wenn es den Drogenkonsum zunächst bestritten hatte.

Heute entlassen

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte saß seit Mitte September in Salzburg in Untersuchungshaft. Da er den unbedingten Strafanteil bereits im Gefängnis abgesessen hat, wurde er heute aus der Haft entlassen. Er muss dem Opfer ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro bezahlen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.

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