20 Monate bedingt wegen NS-Wiederbetätigung

Grazer Straflandesgerich
Deutscher soll einen Text, der Hitler verherrlicht und den Holocaust verharmlost, auf seiner Facebook-Seite gepostet haben.

Ein 53-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenengericht zu 20 Monaten bedingter Haft wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn verurteilt worden. Der Deutsche soll einen Text, der Hitler verherrlicht und den Holocaust verharmlost auf seiner Facebook-Seite gepostet haben. Er fühlte sich nicht schuldig.

"Loblied auf Hitler"

Der Angeklagte hatte nicht nur einen Text, der laut Staatsanwalt Johannes Winklhofer "ein einziges Loblied auf Hitler" ist, auf Facebook gestellt, sondern ihn auch noch einen Link zu einer weit fragwürdigeren Seite gepostet. Dort war die Rede von "ein paar Juden", genauer 160.000, die insgesamt im Zweiten Weltkrieg getötet worden sein sollen. "Ich habe mit dem Scheiß-Nazitum nichts zu tun", beteuerte der 53-Jährige.

Die Geschworenen nahmen ihm das nicht so ganz ab und befanden ihn für schuldig. Er wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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