Graz: 20-Jährige wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt

Gerichtsgebäude
Urteil beinhaltet Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag eine 20-Jährige wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll zusammen mit einer Freundin im Februar 2023 drei Männer attackiert und verletzt haben. Beide wurden bereits vor einem Jahr verurteilt, doch ein Teil des Verfahrens musste wiederholt werden. Diesmal stand nur eine der beiden Frauen vor Gericht. Es wurde außerdem die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verfügt.
Nach dem ersten Prozess wurden die Entscheidungen bezüglich der Angriffe auf zwei Männer, von denen einer rechtzeitig flüchten konnte, der zweite aber durch 13 Messerstiche verletzt worden war, rechtskräftig. Diesmal ging es um den dritten Angriff, bei dem die nunmehr Angeklagte der Freundin ein Messer gegeben haben soll. Diese gab vor, einen Mann küssen zu wollen, stach ihm aber in den Kopf.

Einsicht

Die 20-Jährige zeigte sich vor Gericht einsichtig und geläutert: „Ich will mein Leben in den Griff bekommen, ich bin reifer in der Haft geworden“, betonte sie. Der Ankläger verwies aber auf die „Spur von Angst und Todeslust“, die die beiden durch Graz gezogen hätten. Die Frauen waren damals auf Drogen und stark alkoholisiert. „Es geht nur darum, ob Sie mitgetan oder ihr nur geholfen haben, dass Sie schuld sind, ist klar“, meinte Richter Raimund Frei.

Die Befragung der Beschuldigten gestaltete sich schwierig, da sie widersprüchliche Angaben machte und immer wieder in Tränen ausbrach. Nicht einmal die Tatwaffe ließ sich klären, einmal war es ein Messer, dann wieder eine Schere. Sie verwies auf ihren damaligen starken Drogenkonsum und den Alkohol, beides war schon jahrelang ihr Problem. Vier Verurteilungen und eine Haftstrafe schienen bereits vor der letzten Tat auf.

Sie gab an, den Stich in den Kopf des Mannes gesehen zu haben. „Was haben sie dann gemacht?“, wollte der Richter wissen. „Ich weiß dann nichts mehr“, antwortete die Angeklagte. „Sie haben gesagt, Sie hätten das Messer weggeworfen“, hielt ihr der Vorsitzende vor. „Das war erst später“, erklärte die Frau. „Warum werfen Sie das Messer weg?“ „Weiß ich nicht mehr“, kam es von der 20-Jährigen.

Messerstich statt Kuss

Das Opfer, ein Mann in etwa im Alter der Täterinnen, wurde als Zeuge gehört. Er schilderte, wie ihn die beiden jungen Frauen hinunter zur Mur gedrängt hätten. Dann forderten sie ihn auf, sich hinzusetzen. Von hinten umfasste die bereits Verurteilte seinen Kopf und gab vor, ihn küssen zu wollen. Doch in der anderen Hand hielt sie ein Messer - oder eine Schere - und stach zu. „Ich habe plötzlich etwas Spitzes, Scharfes am Kopf gespürt“, erzählte der Zeuge und beschrieb, er habe „einen Schock wie noch nie in meinem Leben“ gehabt.

Die Geschworenen befanden die Angeklagte einstimmig schuldig des versuchten Mordes. Die 20-Jährige wurde zu elf Jahren Haft verurteilt und muss in eine forensisch-therapeutische Anstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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