20-Jährige erschossen: Bursche kündigte Tat an
Das Haus, in dem sich die Tat am 20. Oktober ereignete.
Im Fall einer 20-jährigen Pinzgauerin, die am 20. Oktober 2018 in Zell am See erschossen worden ist, wird sich der 17-jährige Tatverdächtige am 9. Jänner vor der Haftrichterin äußern. Das sagte sein Verteidiger Michael Ringl am Freitag. Der Bursche war am vergangenen Sonntag festgenommen worden.
Er habe heute seinen Mandanten im Gefängnis besucht und ihm den Akt übermittelt, sagte Ringl. Der Anwalt nahm auch zu Medienberichten Stellung, wonach der bisher unbescholtene 17-Jährige Drogen von der 20-Jährigen gekauft haben soll.
In einem Gerichtsverfahren habe die 20-Jährige den Teenager beschuldigt, er habe ihr 50 Gramm Cannabis abgenommen, berichtete Ringl. Der Pinzgauer sei in dem Verfahren zwar als Beschuldigter aufgeschienen, letztlich sei gerichtlich aber nichts hängengeblieben. Dass er sich ärztlichen Kontrollen unterziehen habe müssen, sei ihm eine Lehre gewesen, sagte Ringl. Die 20-Jährige habe viele Suchtmittelabnehmer preisgegeben, "das waren durchwegs junge Abnehmer".
Mögliche Tatwaffe.
Mögliche Tatwaffe.
"Digitaler Fußabdruck"
Laut Polizei hat der "digitale Fußabdruck" des Opfers zu dem 17-Jährigen geführt. Der Festnahme des Verdächtigen ging ein Hinweis der deutschen Polizei voraus. Der Pinzgauer soll im Zuge eines Online-Spiels im Internet gegenüber einem anderen Nutzer verdächtige Äußerungen in Richtung einer Gewalttat gemacht haben. In Absprache mit den Eltern des Nutzers wurde die Polizei informiert.
Dass der Bursch einen Amoklauf angekündigt habe, wie Medien am Freitag berichteteten, wollte die Salzburger Polizei nicht bestätigen.
Am vergangenen Wochenende fuhr die Polizei zu dem 17-Jährigen. Er besaß Schreckschusspistolen, die zu Schusswaffen umgebaut waren. Eine davon soll die Tatwaffe sein. Der 17-Jährige wurde am Mittwoch in Untersuchungshaft genommen.
Das Opfer hat laut Polizei zu mehreren hundert Personen Kontakt gehabt. Die zwei Pistolen, die der 17-Jährige besessen habe, seien erst ab dem 18. Lebensjahr erhältlich. Geklärt werden soll, von wem er die Waffen bekommen hat.
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