1G: Ohne Impfung kein Medizin-Studium

1G: Ohne Impfung kein Medizin-Studium
In Innsbruck dürfen Erstsemestrige am klinischen Lehrbetrieb nur vollimmunisiert teilnehmen. 1G gilt de facto aber auch an MedUni Wien.

Vor einem vierten Lockdown warnt nun die Virologin Dorothee von Laer. Der Forscherin zufolge steuert Österreich gerade in eine Herbstwelle, die „massiv“ sein könnte. Im Ö1- und Profil-Gespräch nennt die Wissenschaftlerin der Medizinischen Universität Innsbruck die immer noch zu niedrige Impfrate als eine Ursache.

Genau dort werden die Maßnahmen nun auch verschärft. Denn ab dem Wintersemester brauchen Studierende an der MedUni Innsbruck eine vollständige Impfung, um am klinischen Lehrbetrieb teilnehmen zu können. „Wir glauben, dass das für angehende Mediziner zumutbar ist“, begründet Rektor Wolfgang Fleischhacker dem ORF gegenüber den Schritt zur 1-G-Regel.

Im Spitalsbereich gehe die Sicherheit der Patienten vor. Man wolle auch jene schützen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, führt eine Sprecherin im KURIER-Gespräch aus. Außerdem solle mit der Maßnahme gerade unter den Jungen Bewusstsein geschaffen werden. Aktuell seien gut 80 Prozent der Studierenden gegen das Coronavirus geimpft. Bis Semesterende könnte die Quote auf über 90 Prozent steigen, glaubt Fleischhacker.

Wien mit ähnlichem Weg

Ganz ähnlich wird die Situation schon länger an der Medizinischen Universität Wien gehandhabt. Im klinischen Bereich und jedem Ausbildungsteil mit direktem Patientenkontakt müssen Studierende geimpft sein.

Bei Erstsemestrigen wird der Impfstatus erfragt. Laut MedUni ist die Durchimpfungsrate bereits extrem hoch. „Die Nichtgeimpften bekommen von uns einen Gutschein für eine Impfstraße. Außerdem werden sie darauf hingewiesen, dass es früh im Studium zu Patientenkontakt kommt. Spätestens dann müssen sie also geimpft sein“, wird die Strategie beschrieben. Bei Lehrveranstaltungen im Hörsaal gelte Maskenpflicht, Abstand und die 3-G-Regel.

An der Wiener MedUni fühlt man sich damit gut gerüstet, betont aber gleichzeitig, dass theoretisch rasch nachgeschärft werden könne. Tatsächlich sieht das Covid-19-Hochschulgesetz die Möglichkeit vor, dass für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren ein „Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr“ verlangt werden darf. Wie dieser Nachweis aussieht, entscheidet letztlich das Rektorat der jeweiligen Hochschule.

Österreichweit setzen aus derzeitiger Sicht die meisten Unis und Fachhochschulen auf die 3-G-Regel. Vereinzelt kommt noch eine Maskenpflicht dazu. Der Grundtenor lautet jedenfalls, wieder möglichst viele Studierende zurück in die Lehrsäle zu holen – zumindest so lange es das Infektionsgeschehen zulässt.

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