Wels: Kandidat der FP-Gewerkschafter soll Nazidevotionalien verkauft haben

(Symbolbild)
Der Betreffende ist Mitarbeiter der städtischen Ordnungswache. Stadt kündigt Überprüfung an.

In Wels gibt es eine Diskussion um einen Mitarbeiter der städtischen Ordnungswache, dem der Handel mit Nazidevotionalien auf einem Flohmarkt vorgeworfen wird. Er soll auch für die blauen Gewerkschafter kandidiert haben. SPÖ und Grüne übten am Donnerstag Kritik. Die Stadt berichtete über die Einleitung einer Überprüfung.

Laut einem Bericht des Standard gibt es Videos und Bilder von einem Mann, der einen Verkaufsstand bei einem Flohmarkt in Wels betreibt und dort verbotene NS-Devotionalien feilbietet. Zu sehen sind Abzeichen mit Hakenkreuzen, die offen präsentiert werden. Der Anbieter sei von Beruf Mitarbeiter der städtischen Ordnungswache. Er soll zuvor auch für die freiheitliche Gewerkschaft AUF kandidiert haben.

Die Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Oberösterreich Nina Andree kritisierte in einer Presseaussendung, die FPÖ könne sich nicht vom rechten Rand distanzieren, weil sie der rechte Rand sei. "Demnach hat die FPÖ auch kein Rechtsextremismus-Problem. Die FPÖ ist ein einziges Rechtsextremismus-Problem." Die stellvertretende Vorsitzende der Welser SPÖ Laurien Scheinecker ergänzte, anscheinend sei der Welser Bürgermeister bei Personalbesetzungen auf dem rechten Auge blind und verlangte eine andere Personalpolitik beim Magistrat.

Dritter Verdachtsfall

Die Grüne Stadträtin Stefanie Rumersdorfer wies darauf hin, dass nunmehr schon der dritte Mitarbeiter der Stadtwache in einen Rechtsextremismus-Zusammenhang geraten sei und forderte die Auflösung dieses Organs. Der Vorsitzende der Welser Initiative gegen Faschismus (Antifa) Werner Retzl erhob den Vorwurf, offenbar sei die Ordnungswache unter Bürgermeister Andreas Rabl und Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (beide FPÖ) "zu einer Nazi-Zelle verkommen".

Der Letztgenannte berichtete als Sicherheitsreferent in einer Presseaussendung, zur Klärung des Sachverhaltes habe die Stadt Wels umgehend eine Überprüfung der Vorwürfe eingeleitet. Jedenfalls stehe fest: "Wenn die erhobenen Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, kann es nur eine Konsequenz geben - nämlich die Entlassung des Mitarbeiters." Zusätzlich zur Klärung dieses konkreten Vorwurfes würden sich alle Mitarbeiter der Ordnungswache nun freiwillig einer Sicherheitsüberprüfung nach Paragraf 55 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) unterziehen. Dabei werde die Vertrauenswürdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten überprüft. Weiters sei die Sicherheitsüberprüfung ab sofort bei Neuaufnahmen im Bereich der städtischen Ordnungswache fixer Bestandteil der Aufnahmekriterien.

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